Es bleibt eigentlich die Frage, warum du meinst, dass diese Einkünfte steuerfrei seien.
Bei einem Honorarvertrag dürfte wohl kein pauschal versteuerter Minijob vorliegen?
Aber vielleicht sagt der TS ja mal, wie die Tätigkeit abgerechnet wird?
Die Gewinnermittlung erfolgt mittels einer EÜR, der ermittelte Gewinn ist dann in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen.
Stefan
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