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Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

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    Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

    Guten abend,

    ich erstelle eine Einkommensteuererklärung zusammenveranlagter Eheleute.
    Kind 1 ist leibliches Kind zur Mutter, hat einen anderen Vater.
    Kind 2 ist leibliches Kind zu beiden.

    Für Kind 1 habe ich also ein Kreuz bei Mutter: leiblich , Vater: Stiefkind gemacht. Auch die Angaben in Zeile 10, also Angaben zum leiblichen Vater habe ich gemacht.

    Die Plausi ist kein Problem, bei der Berechnung bekomme ich allerdings den Abbruchhinweis: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.

    Ich habe (heute runtergeladen) die aktuellste Version von Elster, habe beide Anlagen schon gelöscht und neu eingegeben. Hat noch jemand eine Idee für mich?

    Grüße

    M.

    #2
    AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

    Guten Morgen,
    aloso eine Lösung habe ich auch nicht, aber das gleiche Problem wie Melies.

    Bei mir sind es 4 leibliche Kinder meiner Frau und meine Stiefkinder. Wenn ich für alle 4 die Häkchen richtig setze und die Angaben zum leiblichen Vater eintrage, kommt bei der Berechnung die Meckermeldung, dass zu einem Kind kein Kindschaftsverhältnis angegeben wäre. Stimmt ja aber nicht!

    Nun habe ich das Ganze so durchgespielt, als wäre ich auch der leibliche Vater und siehe da, es funktioniert.

    Unverständlich ist, warum die Software, wenn ein Fehler gefunden wurde, diesen nur pauschal ausgibt und keine konkreten Hinweise auf sich bedingende/plausible Felder gibt. Für einen Steuerprofi sicher kein Problem, aber die Mehrzahl der ElsterForumlar-Anwender sind sicher Laien!
    Also liebe Profis und Entwickler: Wie rückt man das gerade?

    Grüße, Carimo

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      #3
      AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

      laesst sich denn ggf. herausfinden um welches kind es sich handelt? (in dem man testweise jeweils eine anlage kind entfernt und schaut bei welcher der fehler auftritt)
      wie alt sind die kinder insbesondere das, welches den fehler verursacht (falls das rauszukriegen ist s.o.)

      was wurde fuer die kinder als kindergeld-betrag angegeben?

      was wurde, falls zu klären ist, welches kind den fehler verursacht, bei diesem kind sonst noch alles auf der anlage kind angekreuzt/erklärt (insbesondere auf seite 2 etc.)

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        #4
        AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

        Welches Kind den Fehler verursacht konnte ich nicht feststellen. Nachdem ich alle Anlagen Kind entfernt hatte, habe ich diese nach Geburtsdatum aufsteigen wieder angelegt. Als einzigen Unterschied zur vorherigen Variante, habe ich nur den monatl. Grundbetrag des Kindergeldes eingegeben, also 2 x 164, 170 und 195. Danach lief die Berechnung ohne Mecker durch.
        Nachdem ich die Kindergeldbeträge korrigiert habe (für die ersten beiden Kinder 2068, für das dritte 2140, für das 4. 2440) kommt wieder ein Abbruch mit der Meldung:

        "Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

        Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis hatte ich nicht geändert, die sollte also stimmen. Ebenso die Höhe des Kindergeldes. Bleibt eigentlich nur noch der Zeitraum für erhaltenes Kindergeld. Aber dazu gibt es doch keine Eingabemöglichkeit, oder?

        Auf Seite 2 der Anlage Kind habe ich bei den beiden ältesten die Angaben zum Pkt 41 und 42 gemacht und auf Seite 1 die Angaben zum BföG und zur Ausbildungsvergütung. Aber die standen auch schon vor der Richtigstellung des Kindergeldes so drin.

        Bin etwas ratlos

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          #5
          AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

          bei den kindern welche nicht leibliche kinder beider ehegatten ist, besteht lediglich ein Anspruch auf das halbe kindergeld!
          die andere haelfte steht dem anspruch nach, dem anderen leiblichen elternteil zu, dabei ist unerhebluich, wer das geld tatsaechlich ausgezahlt bekommt.

          wenn also alle vier kinder nur ihre stiefkinder sind, belaeuft sich der einzutragende anspruch für die ersten beiden auf je 1034, das dritte 1070 und das vierte Kind 1220 Euro.

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            #6
            AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

            Ich habe hier das gleiche Problem. War bereits 2010 so und bei der neuen Version jetzt auch.

            Rahmenbedinungen:
            - Programmversion 13.0.0
            - Gemeinsame Erklärung, verheiratet
            - 4 Kinder, 1. Kind ist Stiefkind des Steuerpflichtigen
            - Zeile 9 und 10 korrekt ausgefüllt
            - Plausibilitätscheck klappt
            - Bei Steuerberechung kommt Abbruchhinweis, dass für ein Kind keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht wurden.
            - Änder ich das erste Kind auch 2 x leiblich, klappt alles

            Sieht für mich einfach nur nach Software-Bug aus.

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              #7
              AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

              Zitat von dna.johnny Beitrag anzeigen
              Änder ich das erste Kind auch 2 x leiblich, klappt alles
              Ich hab's versucht nachzustellen, und hatte den gleichen Fehler. Daraufhin hatte ich das Kindschaftsverhältnis der Ehefrau von 'leiblich' auf 'Pflegekind' geändert und unmittelbar darauf wieder zurück auf 'leiblich'. Dann 'erneut prüfen' und alles war ok.

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                #8
                AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

                Hallo!

                Bei mir kam auch dieser ABH, habe dann nochmal die Daten überprüft. Die Übernahme aus dem Vorjahr hat die Zeiten mit 2010 geschluckt, und nicht als Fehler gemeldet. Als ich die Zeiten auf 2011 abgeändert habe, ging auch die Berechnung, ohne dass ich irgendein Kindschaftsverhältnis ändern musste.

                Vielleicht hilft es ja einigen von euch auch.

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                  #9
                  AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

                  Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                  Ich hab's versucht nachzustellen, und hatte den gleichen Fehler. Daraufhin hatte ich das Kindschaftsverhältnis der Ehefrau von 'leiblich' auf 'Pflegekind' geändert und unmittelbar darauf wieder zurück auf 'leiblich'. Dann 'erneut prüfen' und alles war ok.
                  Danke für den Hinweis. Hat bei mir leider nicht zum Erfolg geführt. Wie bereits gesagt, die Prüfung geht durch nur die Steuerberechnung dann nicht.

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                    #10
                    AW: Angaben zum Kindschaftsverhältnis, Abbruchhinweis

                    was wurde bei dem stiefkind denn so alles in Anlage Kind angekreuzt und ausgefuellt?

                    evtl. hat es mal wieder was mit der reihenfolge der anlage Kind zu tun. wenn das kind ausgerechnet zum steuerpflichtigen nicht leibliches kind ist, kommt das programm vielleicht mit der sortierung dem alter nach durcheinander...

                    absenden kann man die steuererklärung ja solange die plausi funktioniert. eine nicht funktionierende steuerberechnung aendert ja an den tatsachen nix.

                    ggf. wuerde ich die berechnung testweise halt mal anschauen, wenn man das kind dem steuerpflichtigen als leiblich und der ehefrau als stiefkind zuordnet. nur für die berechnung!
                    dadurch sollte ja ggf. ebenfalls ein halber freibetrag beruecksichtigt werden und das ergebnis im endeffekt vergleichbar sein.

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