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Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

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    Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen

    Hallo zusammen,

    Frage bezüglich Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen.

    Im Jahr 2016 war ich bis ende Juli Schüler den Rest Arbeitnehmer.
    Von August bis ende November hatte ich Arbeitgeber 1 (weiterer Arbeitsweg)
    Ab Dezember hatte ich Arbeitgeber 2

    Habe nun 3 Lohnsteuerbescheinigungen schon mal komisch für mich:
    Bescheinigung 1
    Arbeitgeber 1 (28. Dez 2016)
    01.12-31.12 (eigentlich war ich hier bei Arbeitgeber 1 gar nicht mehr angestellt)
    lediglich bei Punkt 18 Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen…. ein Eintrag

    Bescheinigung 2
    Arbeitgeber 1(29. Dez 2016)
    01.08-30.11
    komplette “normale” Bescheinigung (Korrekturmeldung steht drüber)

    Bescheinigung 3
    Arbeitgeber 2 (25.01.2017)
    01.12-31.12
    komplette “normale” Bescheinigung

    Für mich schon mal die erste Frage warum erhalte ich von Arbeitgeber 1 zwei Lohnsteuerbescheinigungen?
    Muss ich die Beträge bei Punkt 18 somit aufsummieren?

    Pauschalbesteuerte AG-Leistungen f. Fahrten zw. Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte:
    • Bescheinigung 1: 456,30€
    • Bescheinigung 2: 2106€
    • Bescheinigung 3: 0€

    Zusätzlich kann ich nun ja wählen mit welchen Werbekosten der Betrag verrechnet wird richtig?
    Was macht hier mehr Sinn?
    • Hatte ein 5x ein monatliches Bahnticket für 300€ (selbst bezahlt kein Jobticket).
    • einfache Entfernung zum AG mit Auto sind 130km

    Danke schon mal für eure Hilfe!!

    #2
    ich nehme an dass es sich bei der zweiten Bescheinigung von Arbeitgeber 1 um eine Berichtigung der ersten handelt. Du musst ja wissen wieviel Du jetzt tatsächlich bekommen hast.

    Auf Seite 2 der Anlage N füllst Du einfach die Zeilen 31 und 35 aus, da gibt's nichts zu entscheiden.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      bei Bescheinigung 2 steht lt. deiner Aussage. Korrektur
      Dann ist diese relevant

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Danke für eure Antworten!

        bedeutet ich der Betrag von Bescheinigung 2 ist relevant und beinhaltet bereits den von Bescheinigung 1.
        Und aufgetreten Kosten also normale Werbekosten (in meinem Fall die Bahn-Ticketkosten oder Fahrtkosten pro Kilometer) kann ich nirgends eintragen?

        Danke schon mal

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          #5
          Wie schon gesagt, Du füllst die Zeilen 31 und 35 der Anlage N aus, also Tage, Entfernung etc. und Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

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