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GbR- EÜR 2019

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    GbR- EÜR 2019

    Guten Tag,

    Meine Fragen:
    1. Müssen beide Gesellschafter einer GbR den EÜR der GbR vorlegen?
    2. Muss der EÜR der GbR auf einem Sonderkonto der GbR Elster eingereicht werden? Oder kann er von einem persönlichen Konto des Partners eingereicht werden?

    Ich stelle diese Frage, da der EÜR, den ich auf meinem Konto sehe, für einen Selbständigen/Freiberufler gemacht zu sein scheint.

    Ich danke Ihnen,

    #2
    Was für ein Konto meinst Du?

    Die EÜR muss von der GdbR eingereicht werden. Das Finanzamt kann sich an alle Beteiligte wenden.

    Ob zur Abgabe das Zertifikat eines Beteiligten oder des Steuerberaters oder eines Großvaters verwendet wird ist egal.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was für ein Konto meinst Du?

      Die EÜR muss von der GdbR eingereicht werden. Das Finanzamt kann sich an alle Beteiligte wenden.

      Ob zur Abgabe das Zertifikat eines Beteiligten oder des Steuerberaters oder eines Großvaters verwendet wird ist egal.
      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Ich dachte, Sie könnten vielleicht ein Elsterkonto haben, das direkt an Ihre GbR gebunden ist. Was hält jemanden davon ab, eine Steuererklärung für eine GbR abzugeben, mit der er dann nicht verbunden ist?

      Also gehe ich einfach zu:
      Alle Formular- > Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

      Und füllen Sie dies über mein Elster-Konto aus?

      Kommentar


        #4
        Über welches Konto eine EÜR für eine GbR eingereicht wird, ist grundsätzlich nicht von Bedeutung. Das Konto identifiziert nur den Datenübermittler.

        Für eine GbR ist neben der EÜR immer auch eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einzureichen. https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Allerdings nicht per Elsterformular, denn Elsterformular bietet die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nicht an, aber z.B. Mein Elster. Nur die Anlage EÜR könntest Du über Elsterformular einreichen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Servus zusammen,

            Ich muss auch eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung ausfüllen aber habe in dem Jahr kein Gewinn und kein Verlust gemacht.

            Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?

            Danke für die info

            Kommentar


              #7
              Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?
              Neben dem Hauptvordruck und den Anlagen FB zur Erfassung der Beteiligten muss in jedem Fall auch die Anlage FE 1 ausgefüllt werden
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Marian.Obrm Beitrag anzeigen
                Servus zusammen,

                Ich muss auch eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung ausfüllen aber habe in dem Jahr kein Gewinn und kein Verlust gemacht.

                Was gilt es hierbei zu beachten und auszufüllen?

                Danke für die info
                Und warum postest Du da 2x hier an unterschiedlichen Stellen im Forum ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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