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"Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" "Art der Beteiligung"

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    "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" "Art der Beteiligung"

    Leider gibt es nicht wie beim Fragebogen " Sonstiges "typisch stillen Gesellschaft". Was ist für "typisch stillen Gesellschaft" anzugeben? Evtl. Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG ?

    #2
    Wo bist Du denn jetzt genau unterwegs ? Ist das ein Fragebogen oder eine Einkommensteuererklärung welchhen Jahres in welcher Anlage mit welchem Programm ?

    Rein spekulativ: typisch stille Beteiligungen werden regelmäßig nicht einheitlich und gesondert festgestellt und sind normalerweise Kapitalerträge. Ob die dann in der Einkommensteuererkllärung in Zeile 7 der Anlage KAP (= normale Kapitalerträge) oder Zeile 21 (tarifliche Einkommensteuer) hineinkommen, hängt vom Einzelfall ab und sagt Dir Dein steuerlicher Berater. Ein Elsterthema wäre es nicht.
    Zuletzt geändert von Picard777; 10.12.2020, 14:13.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Wo können Umsätze zu 16% in USt 2 eingetragen werden?

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        #4
        Hallo,

        bei gesonderter und einheitlicher Feststellung musst du keine Umsatzsteuer angeben

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo sonnenernte,

          eine einheitliche und gesonnderte Feststellung gibt es im Elsterformular gar nicht.

          Tschüß

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