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    Gewinn aus Gewerbebetrieb Fragen:

    Guten Tag zusammen,
    wir haben ein Catering GbR und bin gerade bei Gewerbesteuererklärung 2019.
    Ich mache das zum ersten mal da wir kein Steuerberater leisten konnten. Bitte um eure HIlfe:
    1. Wir sind 3 leute zusammen ( mit je ~33%). Wo trage ich im Formular unser partner Anteil? ( Braucht man das überhaupt?)
    2. Wie ist Zeile 33 berechnet. Wir haben bisher 5100€ als einkommen und summe von alle REchnungen ( Supermarkt rechnungen für Lebensmittel+gewerbemiete+Packungsmaterial) sind ca 5200€- ja leider
    3. Darf ich einfach in Zeile 33 minus 100 Schreiben?...In unserem fall, ist 33 die richtige oder 34?

    vielen Dank im Voraus,
    Kart





    #2
    Ich unterstelle, dass es sich bei den 5.100 nicht um das Einkommen, sondern um die Einnahmen handelt. Das Einkommen scheint -100 zu sein.

    Der Freibetrag für die Gewerbesteuer beträgtr 24.500 Euro. Warum müsste Ihr dann eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

    Um die Frage zu beantworten zitiere ich kurz aus der Eingabehilfe zu Zeile 3:

    Tragen Sie bitte den Gewinn lt. Einkommensteuererklärung bzw. lt. Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung der Einkünfte ein.
    Du darfst gern die komplette Eingabehilfe nachlesen, die wird in ElsterFormular in der rechten:Spalte angezeigt, sobald Du in das Eingabefeld klickst.

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      #3
      Danke @L.E Fant. Hast du recht. -100 ist unser Einkommen.
      Die neue Regel ( so ich verstanden habe), auch wenn gewinn 0 ist muss man das über erklärung machen. ISt das falsch?

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        #4
        Zitat von agamya Beitrag anzeigen
        Die neue Regel ( so ich verstanden habe), auch wenn gewinn 0 ist muss man das über erklärung machen
        Da versteh ich nicht was Du meinst.

        Du musst ja für die GbR die Feststellungserklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Eine Gewerbesteuererkärung macht meiner Meinung nach In Eurem Fall keinen Sinn.

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          #5
          Eine Gewerbesteuererkärung macht meiner Meinung nach In Eurem Fall keinen Sinn.
          Das ist zwar richtig, aber soweit ich mitbekommen habe, verlangen Finanzämter in einzelnen Bundesländern manchmal auch

          Gewerbesteuererklärungen, obwohl eindeutig feststeht, dass der Gewinn meilenweit unter der Gewerbesteuerpflicht liegt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank euch. Wo trage ich die Gewerbemiete in Umsatzsteuererklärung?
            in Zeile 122 kommt, summe von Steuer von meiner Ausgaben.
            Kommt da auch 19% Miete?

            Danke


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              #7
              Natürlich. Wenn Du eine Rechnung vom Vermieter hast, in der explizit Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann gehört sie dort hin.

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