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Frage zu Einnahmen als Feuerwehrfrau

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    Frage zu Einnahmen als Feuerwehrfrau

    Guten Tag zusammen,

    meine Tochter hat hauptberuflich bei der Feuerwehr angefangen. Sie bekommt also Gelder aus öffentlichen Kassen, die vollumfänglich steuerfrei sind.

    Jetzt die Überlegung - wo trage ich so etwas ein? Wäre eigentlich Zeile 44 der Anlage S, und dann dort den Gesamtbetrag und dann unter steuerfrei, das dieser komplett steuerfrei ist?

    Vielleicht hat ja jemand sowas auch und kann mir einen Tipp geben. Danke für Rückmeldung.

    MFG
    Bazzenhofer

    #2
    Hallo,

    Anlage S ist für Selbständige
    Hauptberuflich Feuerwehr ist doch nicht steuerfrei.
    Sie ist doch Arbeitnehmerin oder was meinst du genau?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      meine Tochter hat hauptberuflich bei der Feuerwehr angefangen. Sie bekommt also Gelder aus öffentlichen Kassen, die vollumfänglich steuerfrei sind.
      Wie kommst du auf die Idee, dass Einkünfte als hauptberufliche Feuerwehrfrau steuerfrei sind? Und was willst du mit der Anlage S ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        gut mal bitte hier:

        https://www.wista-ag.de/steuerliche-...-taetigkeiten/

        Weiterhin sind steuerfrei die „Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen“. Unter diese Vorschrift fallen in der Praxis besonders die aus kommunalen Kassen gezahlten Aufwandsentschädigungen an Mitglieder kommunaler Volksvertretungen und der Freiwilligen Feuerwehren sowie an sonstige ehrenamtlich Tätige (z.B. Landschaftswarte, Büchereileiter, Frauenbeauftragte). Entsprechendes gilt für die von den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gezahlten Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige.
        1. bei hauptamtlich tätigen Personen in voller Höhe steuerfrei,
        2. bei ehrenamtlich tätigen Personen i.H.v. 1⁄3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens 200 € monatlich steuerfrei.

        Weil Tätigkeit ist ja hauptberuflich - oder Denkfehler?
        Zuletzt geändert von bazzenhofer; 15.12.2020, 12:54.

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          #5
          Zitat von bazzenhofer Beitrag anzeigen

          meine Tochter hat hauptberuflich bei der Feuerwehr angefangen. Sie bekommt also Gelder aus öffentlichen Kassen, die vollumfänglich steuerfrei sind.

          Jetzt die Überlegung - wo trage ich so etwas ein? Wäre eigentlich Zeile 44 der Anlage S, und dann dort den Gesamtbetrag und dann unter steuerfrei, das dieser komplett steuerfrei ist?
          Wenn sie hauptamtlich beschäftigt ist, hat sie eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Die wird ganz normal in die Anlage N und Vorsorge übernommen.
          Steuerfreie Anteile ihres Lohns wie Zuschläge für Arbeit nachts und sonntags sind im Bruttoentgelt der LStB nicht enthalten und fallen in der Steuererklärung komplett unter den Tisch.

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            #6
            Hallo,

            hier handelt es sich um AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN und nicht um Einkommen als Arbeitnehmer

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von bazzenhofer Beitrag anzeigen

              Weiterhin sind steuerfrei die „Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen“.
              Du willst jetzt aber nicht ihren Lohn als Aufwandsentschädigung deklarieren?

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                #8
                Ups, sorry, da waren wir wohl auf dem Holzweg - Danke Euch für die klarstellung

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