Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag in Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag in Anlage KAP

    Liebe Forummitglieder,

    habe eine Frage zu Anlage KAP:

    wird der Verlustvortrag (aus z.B. Aktienverkäufe im vorrigen Jahren) einzig und alleine durch die Finanzamt berechnet und kalkuliert?

    ich konnte keine Zeile wo man diesen in anlage KAP eintragen kann?

    (die Verluste sind in einem Institut (inland), sollten aber mit gewinne aus einem anderen Institut (ausland) abgerechnet werden, weshalb jetzt alles über anlage KAP angegeben wird...)

    viele Grüße,

    Ron

    #2
    Zitat von boloon Beitrag anzeigen
    ie Verluste sind in einem Institut (inland), sollten aber mit gewinne aus einem anderen Institut (ausland) abgerechnet werden
    Ein Verlustvortrag ergibt sich doch nur wenn die Verluste höher sind als die Gewinne.

    Kommentar


      #3
      Hast du denn eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank im Inland beantragt? Die ist ja Voraussetzung für die Verrechnung deiner Verluste.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ergänzung: Verlustbescheinigungen sind i.d.R. bis 15.12. des laufenden Jahres bei den beteiligten Banken zu stellen, d.h. erst wieder für 2021 möglich.

        Kommentar


          #5
          Verlustbescheinigungen sind i.d.R. bis 15.12. des laufenden Jahres bei den beteiligten Banken zu stellen
          Nicht nur in der Regel ! Bis 15.12.muss der Antrag gestellt werden, die Frist kann nicht verlängert werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X