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Progressionsvorbehalt

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    Progressionsvorbehalt

    Moin,

    es wurde Krankengeld bezogen.
    Im Einkommenssteuerbescheid wird die berücksichtigte Höhe aufgrund des Progressionsvorbehaltes nicht direkt ausgewiesen, nur in dem Erläuterungstext.

    Im Abschnitt „Berechnung der Steuer“ wird ein Einkommen ausgewiesen, welches zuvor im Abschnitt "Besteuerungsgrundlage" ermittelt wurde. Der Betrag des Krankengeldes ist darin nicht enthalten.
    Rechne ich zu diesem Einkommen das von der Krankenkasse bescheinigte Krankengeld hinzu und bediene den vom Bundesministerium für Finanzen auf deren Website angebotenen Steuerrechner ein, erhalte ich nicht den im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkommensteuerbetrag.
    Wenn ich die Gegenprobe mache und im Elsterformular das Krankengeld weglasse sowie beim Steuerrechner des Bundesministeriums ebenfalls unberücksichtigt lasse, dann stimmen die ermittelten Einkommenssteuerbeträge überein.
    Ich habe jetzt schon diverse Versuche unternommen um auf den Einkommensteuerbetrag im Steuerbescheid zu kommen, kann mir aber überhaupt nicht erklären, welchen Betrag das Finanzamt vom Krankengeld ansetzt.

    Jemand eine Idee?

    Vielen Dank!

    #2
    Warum erstellst du zwei Themen ? https://forum.elster.de/anwenderforu...sionsvorbehalt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, für die schnelle Antwort.

      Weil es für mich zwei Fragen sind.

      Hier möchte ich gerne von der Schwarmintelligenz die Antwort erhalten, mit welcher Höhe das Krankengeld einfließt. Ich habe versucht zu erläutern, dass ich mit dem Bruttobetrag nicht auf das gleiche Ergebnis wie im Steuerbescheid angegeben komme.

      In dem anderem Thema wollte ich wissen, warum die die gezahlten RV-Beiträge einbezogen werden. Deine dortige Antwort werde ich mir anschauen.

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        #4
        Mit dem Steuerrechner auf der BMF-Seite lässt sich doch der Progressionsvorbehalt überhaupt nicht direkt berechnen ? Allenfalls der erhöhte Steuersatz

        https://www.steuerschroeder.de/Steue...sionsvorbehalt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Mit dem Steuerrechner auf der BMF-Seite lässt sich doch der Progressionsvorbehalt überhaupt nicht direkt berechnen ? Allenfalls der erhöhte Steuersatz

          https://www.steuerschroeder.de/Steue...sionsvorbehalt
          Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Krankengeld einfach dem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet wird und ich damit das endgültig zu versteuernde Einkommen erhalte.
          Dieses habe ich dann beim BMF eingesetzt.
          Ich habe auch schon die Variante ausprobiert, einen erhöhten Steuersatz (mit und ohne Krankengeld) zu ermitteln und die Steuern aus dem Krankengeld damit errechnet. Passt aber auch nicht.

          Hat jemand eine Idee, wie der Steuerbetrag bei Bezug von Krankengeld berechnet wird?

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            #6
            Hallo,

            du nimmst dein zvstEK ohne KG schaust in die Tabelle Einkommensteuer Dann kannst du dir den Prozentsatz ausrechnen.
            2. Schritt: Du addierst zum zvstEK dein Krankengeld schaust wieder in die Tabelle (EK+KG) rechnest den Prozentsatz aus.
            Dieser Prozentsatz wird dann auf das zvstEK angewandt

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo und herzlichen Dank.

              Kurz und sauber erklärt.
              Jetzt habe auch ich es verstanden und konnte die Beträge im Steuerbescheid nachvollziehen.

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