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Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft

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    Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft

    Hallo,

    ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die Frage hier ins Forum passt, stelle sie aber einfach mal, da ich eben bzgl. einer anderen Sache schon hilfreiche Antworten erhalten habe.

    Und zwar geht es um meine Lohnsteuerbescheinigung von 2009:
    Diese stimmt nicht mit der entgültigen Entgeltabrechnung von Dezember 2009 überein, sondern nur mit einer früheren Version, die später korrigiert wurde.

    Da die beiden Versionen der Entgeltabrechnungen für Dez. 2009 (bzw. für das ganze Jahr 2009) erheblich unterscheiden, weiß ich jetzt nicht so genau, wie ich mit der Sache umgehen soll.

    Es war so, dass ich zunächst im ganzen Jahr 2009 "falsch" sozialversicherungspflichtig versichert war (ich bin Studentin und habe gleichzeitig eine Werksstudententätigkeit ausgeübt). Zuerst habe ich keine Beiträge zur KV, AV und PV gezahlt (frühere Version der Entgeltabrechnung). Die Beiträge musste ich später nachzahlen (neue Version der Entgeltabrechnung). Die Lohnsteuerbescheinigung meines AG wurde nicht korrigiert. Ich vermute, dass die Korrektur erst auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010 auftauchen wird, da die Korrektur erst 2010 durchgeführt wurde.

    Soll ich jetzt die laut meiner Lohnsteuerbescheinigung angeblich richtigen Daten ins ElsterFormular eintragen? Oder lieber die, von denen ich weiß, dass sie richtig sind (korrigierte Version)?
    Zuletzt geändert von Keks1987; 04.07.2010, 19:44.

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft

    Für Arbeitnehmer gilt im Allgemeinen das Zu- und Abflussprinzip. Soll heißen, Einkünfte werden in dem Jahr versteuert, in dem sie zugeflossen sind und Kosten können in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurde. Davon gibt es zwar Ausnahmen, die hier aber wohl nicht greifen.

    In diesem Fall können Sie also erst in 2010 die Beiträge als Ausgaben geltend machen. Allerdings sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob die Beiträge wirklich in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 aufgeführt werden.

    Übrigens könnten aufgrund der umstimmigen Verhältnisse von Arbeitslohn und Versicherungsbeiträgen auch Nachfragen vom Finanzamt kommen.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft

      Anfrage an AG ist schon erfolgt.
      Abwarten.

      Aber danke für die Antwort auf jeden Fall!

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft

        Joa, also das wird wohl dann mit der Lohnsteuerbescheinigung von 2010 verrechnet werden. Ich soll laut meinem AG einfach eine kurze Erklärung an das FA beifügen, wenn ich die Steuererklärung dorthin schicken.

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