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Anlage FE1 Erbengemeinschaft

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    Anlage FE1 Erbengemeinschaft

    Guten Tag,
    ich verwende die Anwendung ElsterFormular 21.0 und finde zur Steuererklärung für das Jahr 2019 die Anlagen "FB" , "FE1" und "Erklärung zu gesonderten u. einheitl. Festellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" bei weitere Vordrucke nicht. Nur die Anlage V ist da.
    Habe es daher als PDF heruntergeladen. Oder wird es anders bezeichnet?

    Soweit ich es richtig verstanden habe gilt für eine Erbengemeinschaft (Bruder/Schwester) folgendes Auszufüllen:
    eine Anlage V mit allen Angaben zu Mieteinahmen / Ausgaben / Afa.. etc.. wie ich es jahrelang für meinen Vater gemacht habe, der nun verstorben ist.
    Diese erste Anlage V gibt die Erbengemeinschaft ab.
    Dann muss jeder Erben eine eigene Anlage V abgeben, nur die Zeile 25 wird hierbei ausgefüllt, der Betragsanteil ist dann 50% von Überschuss aus der ersten Anlage V von Zeile 23 .
    Ist das dann richtig so?

    Dann muss jeder Erbe eine Anlage FB ausfüllen:
    Zeile 1: Erbengemeinschaft Bruder/Schwester
    Zeile 3: z.B. Schwester 1, Bruder 2
    Zeile 4-15: persönliche Angaben
    Zeile 2: Steuernummer bleibt offen, da ich nur die Einheitswert-Aktenzeichen habe
    Zeile 31: Art der Beteiligung: 6=Gesellschafter ohne Haftung..
    Zeile 32: Gemeinschaften: Privatevermögen--> es sind ja Mieteinahmen
    Zeile 33:Art des Beteiligen: 0=natürliche Person
    Zeile 37: Zähler: 1, Nenner: 2, denn Bruder/Schwester haben 50%
    alle andere Zeilen bleiben offen

    Dann muss jeder Erbe eine Anlage FE1 ausfüllen:
    Zeile 1: Erbengemeinschaft Bruder/Schwester
    Zeile 2: Steuernummer bleibt offen
    Zeile 3: Einkunftart : Vermietung /Verpachtung

    alle anderen Zeile bleiben dann offen? Oder muss man hier noch weitere Angaben machen???.

    Dann muss ein Erbe noch Formular Erklärung zu gesonderten u. einheitl. Festellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" ausfüllen:
    Zeile 4:Erbengemeinschaft Bruder/Schwester
    Zeile 13: Bei Thema Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Gemeischaft
    Zeile 19-24: Ein Erbe z.B. Bruder
    Zeile 31: Art der Aufteilung 2=nach Bruchtteilen ( jeder 50%)
    Zeile 37: Die Gemeinschaft ist Eigentümer 1=ja
    Zeile 40: "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" 1=ja, weil man ja Anlage FB und FE1 ausfüllt.
    Ist das dann richtig so?

    Freundliche Grüße,
    Jens72

    #2
    Die Gesonderte und einheitliche Feststellung ist in ElsterFormular nicht enthalten. Du kannst sie z. B. mit Mein Elster machen, oder mit Kaufsoftware.

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      #3
      Eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften hat noch nie zum Portefolio von Elsterformular gehört. Du musst dafür eine andere Software oder Webanwendung nehmen, z.B. "Mein Elster". Unter "Mein Elster" benötigst Du allerdings ein Zertifikat. Falls Du das noch nicht hast, dann besorge es Dir zunächst. Wenn du dann noch Fragen hast, kannst Du es gerne im dafür passenden Unterforum posten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Anscheinend gehst du von den Papierformularen aus. Auf Papier darf die Feststellungserklärung aber nicht abgegeben werden!

        In Mein ELSTER wird nur eine Anlage FE 1 ausgefüllt, es gibt auch nur eine Anlage FB, in der du alle Beteiligten erfassen kannst

        Zeile 40 des Hauptvordrucks musst du nicht ausfüllen, Die Anlagen FB, FE 1 und V sind keine ergänzenden Angaben zur Steuererklärung.

        Für Mein ELSTER musst du registriert sein, aber das weißt du ja sicher!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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