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Insolvenzgeld im Minijob

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    Insolvenzgeld im Minijob

    Hallo,

    ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung noch einen sog. 450 Euro-Job, in dem ich 2020 nun für 3 Monate Insolvenzgeld bekommen habe.

    Muss ich das in meiner Steuererklärung angeben und wenn ja, wo ?
    Ich finde eigentlich nicht so recht den Ansatz.

    Danke für Eure Hinweise.


    #2
    Hauptvordruck Zeile 38 wäre es in 2019. Für 2020 kannst Du elsterformular nicht mehr nutzen, im Programm oder Webanwendung Deines Vertrauens (z.B. Mein Elster) wird es an ähnlicher Stelle eine ähnliche Eintragungsmöglichkeit geben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Insolvenzgeld von Minijob muss doch m.E. nicht eingetragen werden.
      Müsste doch laufen wie beim Minijob.
      Der kommt doch auch nicht in die Erklärung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Müsste doch laufen wie beim Minijob.
        Der kommt doch auch nicht in die Erklärung
        Immer vorausgesetzt, der Minijob wurde pauschal versteuert !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Insolvenzgeld von Minijob muss doch m.E. nicht eingetragen werden.
          Müsste doch laufen wie beim Minijob.
          Der kommt doch auch nicht in die Erklärung

          Gruß FIGUL
          M.E. doch: In bestimmten Fällen kann steuerpflichtiger Arbeitslohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, so dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht mehr in der Einkommensteuererklärung darf. Insolvenzgeld ist aber steuerfrei nach § 3 Nr. 2b EStG und kann daher von keinem Arbeitgeber pauschal versteuert werden, weil es nichts steuerpflichtiges gibt, für das er die nicht vorhandene Steuer pauschal übernehmen könnte. Und da § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG das Insolvenzgeld nennt, unterliegt das dem Progressionsvorbehalt und muss an der angegebenen Stelle erklärt werden. Weder § 3 Nr. 2b EStG noch § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG machen konsequenterweise beim Insolvenzgeld irgendeine Einschränkung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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