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    anlage s - nachweise

    Schönen, guten Abend,

    ich habe zwei Fragen zu meiner Einkommensteuererklärung:

    1. Anlage S (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)

    Von den Papiersteuererklärungen aus den letzten Jahren war ich es gewohnt, dass man auch bei Honorartätigkeiten auf selbstständiger Basis, die verschiedenen Arbeitgeber, die Beschäftigungszeiten und eine detailierte Übersicht über die jeweiligen monatlichen Verdienste des Steuerjahres angeben muss. Auf soetwas bin ich bei Elster in Anlage S nicht gestoßen. Fällt das weg? Habe ich etwas übersehen? Ich konnte nur einen Gesamtjahresverdienst angeben und habe jetzt auf dem Ausdruck von Anlage S eine Tabelle mit den Kriterien: SB Kz WERT - die ich nicht verstehe. Leider keine Elsterhilfe zu Anlage S. In welchre Form muss ich meine Einkünfte nachweisen? Kann jemand helfen?

    2. Lohnsteuer

    Ich hatte keine Einkünfte aus Nicht-Selbstständiger Arbeit. Wie kann ich das mit Elster nachweisen, wenn ein Nicht-ausgefülltes Formular der Anlage N nicht in die Erklärung eingefügt wird. Sobald ich beginne, Angabe in Anlage N zu machen, werde ich nach dem Beschäftigungszeitraum gefragt, den es defacto nicht gibt. Soll ich formlos eine Anmerkung ans Finanzamt schicken?

    Vielen Dank im vorraus für einen Rat,

    schoenen Abend,

    swann

    #2
    AW: anlage s - nachweise

    Hallo swann,

    zu 1: Eigentlich reicht die Summe. Wenn es umfangreich ist, könnte das Finanzamt eine detailierte Aufstellung verlangen. Wenn du eine solche bereits angefertigt hast (irgentwie musst du ja auf die Summe gekommen sein), kann es auch nicht schaden, diese direkt beizulegen. Dann schreibst du in das Textfeld zusätzlich noch "laut Anlage" o.ä.

    zu 2: Wieso willst du denn die Anlage N abgeben? Wenn keine solchen Einkünfte vorlagen, muss auch nichts angegeben werden. Also einfach Anlage N komplett entfernen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: anlage s - nachweise

      Hallo stefan,

      danke,

      zu 1.) noch eine generelle unklarheit: mein einkommen kam aus einer freiberuflichen lehrtätigkeit bei einer privaten schule und einer uni. ist das ein fall für die einkommenssteuererklärung mit anlage s oder schon umsatzsteuer? habe kein gewerbe.

      zu 2.) bei elster steht, dass auch die eine steuererklärung abgeben müssen, die keine einkünfte hatten. daher dachte ich, ich muss neben der selbstständigen tätigkeit auch angeben, dass ich nicht nicht-selbstständig gearbeitet habe. naja. eigendynamk von formularen.

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        #4
        AW: anlage s - nachweise

        Hallo swann,

        zu 1 hatte ich etwas wichtiges vergessen: Du musst auch noch eine Einnahmenüberschussrechnung (EUR) abgeben, geht auch mit Elster.

        Zur Umsatzsteuer: Diese musst du gesondert erklären (Umsatzsteuererklärung), ich hoffe doch, die wurde auch in Rechnung gestellt (ich gehe dabei davon aus, dass du kein Kleinunternehmer mit Umsatz unter 17500 Euro bist).

        >>>bei elster steht, dass auch die eine steuererklärung abgeben müssen, die keine einkünfte hatten.
        Jedenfalls gehört zu einer Steuererklärung nicht zwingend die Anlage N, sndern nur der Hauptvordruck.

        MfG Stefan

        PS: Eigentlich würde ich zu einem Steuerberater raten. Wenn du es aber schon im Vorjahr geschafft hast, könnte die Erfahrung auch ausreichen.
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