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Straßenbahnfahrer - Reisekosten ja, oder nein?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei Reisekosten müssen schon immer Beträge angegeben werden, bei Benutzung des eigenen Pkw darf man pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer
ansetzen. Wenn du z. B. mit dem ÖPNV zu den Betriebshöfen fährst und vielleicht auch noch Freifahrt hast, sind deine Kosten 0,00 €.
Verstehe ich das richtig, dass ich im Formular unter Reisekosten im Feld "Reisekosten" jetzt einfach den Ort eintrage?
Ich hab da jetzt 4 Punkte abgelegt und den entsprechenden Ort und unter Kosten den Betrag eingetragen den ich für das ganze Jahr errechnet habe.
Hoffe mal das stimmt jetzt so.
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Bei Reisekosten müssen schon immer Beträge angegeben werden, bei Benutzung des eigenen Pkw darf man pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer
ansetzen. Wenn du z. B. mit dem ÖPNV zu den Betriebshöfen fährst und vielleicht auch noch Freifahrt hast, sind deine Kosten 0,00 €.
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Ich hab mittlerweile in Erfahrung bringen können, dass es seit 2014 möglich ist, dass wir als Straßenbahnfahrer eine Reisekostenabrechnung stellen können. Da wir keine erste Tätigkeitsstätte haben. Also zumindest ist es bei uns der Fall.
Ich habe jetzt die erste Tätigkeitstätte entfernt und wollte unter Reisekosten die einzelnen Anfangsorte anlegen mit entsprechender Kilometerzahl und der Anzahl der Tage. Allerdings werde ich hier aufgefordert "Fahrkosten" und den "Betrag" anzugeben. Das macht mich jetzt etwas stutzig. Ich bin davon ausgegangen, dass ich einfach nur die Kilometer angeben muss und den Ort.
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Zitat von Nanonym Beitrag anzeigenSomit würde auch nicht nur ein Weg erstattet, sondern Hin-und Rückweg
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Du musst dich selbst schlau machen:
Lies mal hier nach (z. B. Randnummer 38): https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
Zumindest zwei deiner drei Sammelpunkte müssten unter auswärtige Tätigkeit fallen, aber das ist eine unverbindliche Einschätzung.
Ich lese mir das nachher mal durch, in der Hoffnung es zu verstehen
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Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Du musst dich selbst schlau machen:
Lies mal hier nach (z. B. Randnummer 38): https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
Zumindest zwei deiner drei Sammelpunkte müssten unter auswärtige Tätigkeit fallen, aber das ist eine unverbindliche Einschätzung.
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Straßenbahnfahrer - Reisekosten ja, oder nein?
Hallo ihr Lieben!
Erstmal wünsch ich allen ein Frohes neues Jahr. Bleibt alle Gesund!
Ich bin grade dabei, erste Vorbereitungen für meine Einkommensteuerklärung zu machen.
Bei der ein oder anderen Unterhaltung mit meinem Arbeitskollegen, kam immer wieder mal das Thema mit den Fahrtkosten auf. Bislang habe ich ganz normal die Kilometer zu unserem Betriebshof angegeben als erste Tätigkeitsstätte.
Nun bekomme ich aber immer mehr zu hören, dass ich eine Reisekostenabrechnung erstellen könnte, da wir unterschiedliche Anfangsorte haben. Somit würde auch nicht nur ein Weg erstattet, sondern Hin-und Rückweg.
Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich richtig ist und wie so eine Abrechnung auszusehen hat. In meinem Fall sind es mindestens drei Orte, die als Anfangsort möglich sind.
Danke schon mal im Voraus und beste Grüße
NanonymStichworte: -
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