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Im Nov./Dez. als Kleinunternehmer erst Geld verdient: Wird der Umsatz hochgerechnet?

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    Im Nov./Dez. als Kleinunternehmer erst Geld verdient: Wird der Umsatz hochgerechnet?

    Hallo, ich bin Kleinunternehmer und habe im November und Dezember erst Geld verdient, obwohl mein Gewerbe seit Januar besteht.
    Wenn ich den Umsatz auf 12 Monate hochrechnen würde, komme ich über 22.000 Euro. Das liegt aber nur daran, dass der Dezember der umsatzstärkste Monat ist.

    Wird das vom Finanzamt auf das Jahr hochgerechnet? Bzw. wie kann ich in meiner Einkommens-Überschuss-Rechnung (EÜR) das Problem an das Finanzamt übermitteln?
    Ich möchte nicht, dass ich im nächsten Jahr ohne Bescheid des Finanzamtes eigentlich Umsatzsteuer zahlen muss, diese aber im Verlauf des Jahres nicht meine Kunden ausgewiesen habe. Ich gehe davon aus, dass ich im nächsten Jahr die 22.000 Euro Grenze nicht überschreite.

    LG

    #2
    Wenn Du schon im Januar 2019 mit der Tätigkeit begonnen hast, dann machst Du ja auch keine Eintragung in Zeile 20 der Umsatzsteuererklärung (bzw. Du gibst dort ein Datum vom Januar ein). Also sollte das Finanzamt Bescheid wissen, dass die Tätigkeit das ganze Jahr über bestand.

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