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Ferienimmobilie im EU Ausland vor Kauf V oder AUS?

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    Ferienimmobilie im EU Ausland vor Kauf V oder AUS?

    Hallo,

    ich habe eine sehr spezielle Frage: Wir werden im Februar eine Fereinimmobilie Italien notariel kaufen und diese ausschließlich vermieten. Der Kauf ist über einen Vorvertrag fixiert und wir hatten natürlich schon diverse Kosten:

    - Anwalts und Notargebühren (ich vermute dies geht in die AFA)
    - angeschafftes Mobiliar, Geschirrr, etc. und etwas Farbe, etc.
    - Fahrten und Übernachtungen in Italien zur Wohnungsbesichtigung und Vertragsverhandlung.

    Nun werden natürlich die Mieteinkünft ab 2021 in Italien versteuert und entsprechend nach dortigem Recht Ausgaben und Werbekosten geltend gemacht. Da ich ja in 2020 definitv keine Einnahmen in Italien habe, werde ich auch dort keine Lohnsteuererklärung machen (können).

    Wenn die Anschaffungen des Mobiliars in die AFA fleisen, könnte mir das ggf. noch einleuchten. Aber was ist mit der Fahrt un den Übernachtungen? Zu dem Zeitpuntk der Kosten ,war ja noch kein Notarvertrag unterschrieben, bzw. der Kauf hätte ja auch noch platzen können. Die Reisen wurden ausschließlich zum Zweck des Immobilienkaufs getätigt (und diese soll ,wie beschrieben ausschließlich Geld erwirtschaften über Vermietungen).

    Kann ich die Kosten nun über das Formular V (soweit ich gesehen habe, sind hier nur inländische Immobilien möglich) oder über das Formular AUS angeben? Oder leige ich ganz falsch und die Dinge gehören noch wo anders hin?

    #2
    Nichts für ungut, aber das hat nun wirklich nichts mit Elster zu tun. Es gibt Steuerberater, die gerne ihre Dienste anbieten.

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      #3
      Ich bin mir hinsichtlich der steuerlichen Möglichkeiten relativ sicher. Ich habe einen Steuerberater in Italien. Ich habe nur keine Ahnug wo ich das in der deutschen Erklärung anzugeben habe.

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        #4
        Das sagt euch euer deutscher Steuerberater.

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          #5
          Der deutsche Steuerberater wird Dir vermutlich sagen, dass italienische Vermietungseinkünfte in Deutschland steuerfrei sind und nicht dem deutschen Progressionsvorbehalt unterliegen. Wenn dem so ist, dann gilt das natürlich auch für alle damit zusammenhängenden Ausgaben, egal in welchem Jahr. Aber wie schon gesagt, das wird Dein Steuerberater für Dich prüfen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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