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    Abfindung

    Hallo liebe Mitglieder,

    Im Jahre 2019 wurde ich von meinem AG gekündigt, ich habe dagegen geklagt und wir haben uns Anfang 2020 außergerichtlich auf eine Abfindung geeinigt.

    Nun meine Frage: unter welchem Punkt trage ich die Abfindung in meiner Erklärung ein? Die Versteuerung bei solchen Zahlungen ist ja bekanntlich nicht ohne....


    Grüße

    #2
    Nun meine Frage: unter welchem Punkt trage ich die Abfindung in meiner Erklärung ein?
    Hast du schon die Lohnsteuerbescheinigung dafür erhalten ? Unter welchen Nummern wurde dort die Abfindung bescheinigt ?

    Danach richtet sich auch die Erfassung in der Anlage N.

    Mit ElsterFormular kann das für 2020 nicht erfasst werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich war jetzt mal so frei und habe ein Foto von der Bescheinigung gemacht...das sollte doch nun helfen oder?


      Ich habe mitbekommen, dass es das Elster-Programm nicht mehr gibt nach den Erklärungen von 2019. Schau mich nach einem anderen Programm um aber im Prinzip bleiben die Punkte in denen ich meine Angaben mache ja überall gleich wenn ich mich nicht irre?!

      20210105_142747.jpg

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        #4
        Die Angaben sind ausreichend. Du kannst statt ElsterFormular die Webanwendung Mein ELSTER für die Einkommensteuererklärung

        verwenden oder ein kommerzielles Steuerprogramm. Bei Mein ELSTER erklärst du das in der Anlage N unter Angaben zum Arbeitslohn

        auf Seite 2 (Bruttolohn und Steuerabzug) , Der Eintrag unter Nummer 19 wird dann auf Seite 3 in Zeile 18 der Anlage N erklärt.

        Mehr ist da nicht zu tun. Die Vereinbarung über die Abfindung wirst du vermutlich als Beleg einreichen müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für deine schnelle Antwort

          Ich hoffe sehr, dass es ne vernünftige Erstattung der Summe gibt...ca. 40% wurden mir am Ende abgezogen

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            #6
            Ich hoffe sehr, dass es ne vernünftige Erstattung der Summe gibt...ca. 40% wurden mir am Ende abgezogen
            Es ist von der gesamten Höhe aller Einkünfte im Jahr 2020 abhängig, wie viel dir die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG bringt.

            Das rechnet dir jedes Steuerprogramm aus. Es gibt auch Konstellationen, wo sich diese Fünftelermäßigung kaum auswirkt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Und es gibt auch Konstellationen, wo das zu einer Nachzahlung führen kann, weswegen das auch ein Pflichtveranlagungsgrund ist.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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