Hallo zusammen,
ich habe mich schon etwas durch das Netz gefuchst, aber weiß noch nicht endgültig, wie ich jetzt damit zu verfahren haben.
Mein "Problem" ist folgendes. Ich habe im November angefangen in P2P Kredite zu investieren und habe ein paar Euros an Zinsen bekommen. Die muss ich logischerweise versteuern und da diese Plattformen das nicht alles automatisch handlen, kann man auch keinen Freibetrag dort hinterlegen.
Meine allererste Frage ist nun: Muss ich die Anlage KAP überhaupt ausfüllen, wenn ich nicht über den Freibetrag gekommen bin?
Falls ja: Wo gebe ich den Freibetrag genau an? Es gibt ja zwei Zeilen, einmal die, die für den bereits automatisch berücksichtigten Freibetrag gilt bei ganz normalen Aktienbrokern in Deutschland z.B. und diese andere Zeile, aus deren kurzer Erklärung ich irgendwie nicht schlau werde. Dort steht ja, man soll dort nur den benutzten Freibetrag angeben, der für Erträge gilt, die man nicht in der KAP-Anlage eingegeben hat.
Also soll ich jetzt die erhaltenen paar Euros an Zinsen der P2P Plattform gar nicht unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" angeben, sondern nur unter der zweiten Sparer-Pauschbetrag Zeile? Aber dann widerspricht das irgendwie der kurzen Info, dass man die Zeile ausfüllen soll, wenn man in dem Formular Erträge eingegeben hat.
Ich hoffe, ihr versteht, wo ich da mein Problem habe. Grob gesagt erstmal: Muss ich den Gewinn aus ausländischen Kapitalerträgen überhaupt angeben, wenn es noch unter dem Freibetrag ist und falls ich drüber bin, muss ich dann den Gesamtgewinn eintragen oder nur das, was über der Freigrenze war?
Vielen Dank euch schonmal!!
Liebe Grüße
Marian
ich habe mich schon etwas durch das Netz gefuchst, aber weiß noch nicht endgültig, wie ich jetzt damit zu verfahren haben.
Mein "Problem" ist folgendes. Ich habe im November angefangen in P2P Kredite zu investieren und habe ein paar Euros an Zinsen bekommen. Die muss ich logischerweise versteuern und da diese Plattformen das nicht alles automatisch handlen, kann man auch keinen Freibetrag dort hinterlegen.
Meine allererste Frage ist nun: Muss ich die Anlage KAP überhaupt ausfüllen, wenn ich nicht über den Freibetrag gekommen bin?
Falls ja: Wo gebe ich den Freibetrag genau an? Es gibt ja zwei Zeilen, einmal die, die für den bereits automatisch berücksichtigten Freibetrag gilt bei ganz normalen Aktienbrokern in Deutschland z.B. und diese andere Zeile, aus deren kurzer Erklärung ich irgendwie nicht schlau werde. Dort steht ja, man soll dort nur den benutzten Freibetrag angeben, der für Erträge gilt, die man nicht in der KAP-Anlage eingegeben hat.
Also soll ich jetzt die erhaltenen paar Euros an Zinsen der P2P Plattform gar nicht unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" angeben, sondern nur unter der zweiten Sparer-Pauschbetrag Zeile? Aber dann widerspricht das irgendwie der kurzen Info, dass man die Zeile ausfüllen soll, wenn man in dem Formular Erträge eingegeben hat.
Ich hoffe, ihr versteht, wo ich da mein Problem habe. Grob gesagt erstmal: Muss ich den Gewinn aus ausländischen Kapitalerträgen überhaupt angeben, wenn es noch unter dem Freibetrag ist und falls ich drüber bin, muss ich dann den Gesamtgewinn eintragen oder nur das, was über der Freigrenze war?
Vielen Dank euch schonmal!!
Liebe Grüße
Marian
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