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Kapitalerträge aus P2P Krediten - Steuer-Freibetrag angeben

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    Kapitalerträge aus P2P Krediten - Steuer-Freibetrag angeben

    Hallo zusammen,

    ich habe mich schon etwas durch das Netz gefuchst, aber weiß noch nicht endgültig, wie ich jetzt damit zu verfahren haben.

    Mein "Problem" ist folgendes. Ich habe im November angefangen in P2P Kredite zu investieren und habe ein paar Euros an Zinsen bekommen. Die muss ich logischerweise versteuern und da diese Plattformen das nicht alles automatisch handlen, kann man auch keinen Freibetrag dort hinterlegen.

    Meine allererste Frage ist nun: Muss ich die Anlage KAP überhaupt ausfüllen, wenn ich nicht über den Freibetrag gekommen bin?

    Falls ja: Wo gebe ich den Freibetrag genau an? Es gibt ja zwei Zeilen, einmal die, die für den bereits automatisch berücksichtigten Freibetrag gilt bei ganz normalen Aktienbrokern in Deutschland z.B. und diese andere Zeile, aus deren kurzer Erklärung ich irgendwie nicht schlau werde. Dort steht ja, man soll dort nur den benutzten Freibetrag angeben, der für Erträge gilt, die man nicht in der KAP-Anlage eingegeben hat.

    Also soll ich jetzt die erhaltenen paar Euros an Zinsen der P2P Plattform gar nicht unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" angeben, sondern nur unter der zweiten Sparer-Pauschbetrag Zeile? Aber dann widerspricht das irgendwie der kurzen Info, dass man die Zeile ausfüllen soll, wenn man in dem Formular Erträge eingegeben hat.

    Ich hoffe, ihr versteht, wo ich da mein Problem habe. Grob gesagt erstmal: Muss ich den Gewinn aus ausländischen Kapitalerträgen überhaupt angeben, wenn es noch unter dem Freibetrag ist und falls ich drüber bin, muss ich dann den Gesamtgewinn eintragen oder nur das, was über der Freigrenze war?

    Vielen Dank euch schonmal!!

    Liebe Grüße

    Marian

    #2
    Das sind ganz normale Kapitalerträge, allerdings welche, die bisher nicht der Abgeltungssteuer unterworfen wurden (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben). Das führt zum einen dazu, dass Du die Anlage KAP abgeben musst, selbst wenn es nur 1 € wäre. Zum zweiten bejaht das die von Dir nicht gestellte Vorfrage, dass Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist.

    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hi Picard,

      geil, danke für die Antwort. Eine Erklärung gebe ich sowieso jedes Jahr ab.

      Muss ich denn meine Aktienerträge meines ganz normalen Depots, die ja alle schon versteuert sind und abgeführt mit aufführen oder kann ich die weglassen?

      Heißt denn das jetzt, wenn ich z.B. bisher 201€ Freibetrag genutzt habe für meine Aktiengeschichten, also noch 600€ Freibetrag übrig habe wird das automatisch für meine Eintragung bei den nicht Steuerabzug unterlegenen inländischen Kapitalerträge, also da wo die P2P Zinsen reinkommen, benutzt? Also reicht es, wenn ich da einfach die Summe eintrage und der nicht bereits ausgeschöpfte Freibetrag wird dann angerechnet?

      Bei den Eintragungen für beispielsweise Aktiengewinnen ist ja die Logik zumindest so, dass man mit angibt, welchen Frei-Betrag man dafür verwendet hat. Die 2. Zeile unter dem Steuer-Pauschbetrag ist für mich aber nicht so selbsterklärend.

      Marian

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        #4
        Hallo,

        Das führt zum einen dazu, dass Du die Anlage KAP abgeben musst, selbst wenn es nur 1 € wäre. Zum zweiten bejaht das die von Dir nicht gestellte Vorfrage, dass Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist.
        Das sehe ich - schon immer - etwas anders. Freigrenzen, Freibeträge und auch der Sparer-Pauschbetrag haben ja (auch) den Sinn, Arbeit zu ersparen - sowohl beim Finanzamt als auch bei dem Erklärenden. Imho ist das EStG hier aber nicht immer eindeutig (in vielen Fällen ist nicht klar geregelt, was bei Erträgen unter der Schwelle zu tun ist).

        Da aber die Behörde über Erträge im Ausland sowieso informiert wird (bei P2P vielleicht?), kann man sich Rückfragen ersparen indem man es einfach erklärt.
        Das muss dann in KAP Zeile 15 erfolgen.

        EDIT:
        Muss ich denn meine Aktienerträge meines ganz normalen Depots, die ja alle schon versteuert sind und abgeführt mit aufführen oder kann ich die weglassen?
        Kannst du weglassen. Nur, den genutzen Sparer-Pauschbetrag musst du in Zeile 13 Eintragen.

        Ein wenig unplausibel ist aber, warum die versteuert wurden? Laut #1 liegst du doch unter dem Freibetrag?

        Die 2. Zeile unter dem Steuer-Pauschbetrag ist für mich aber nicht so selbsterklärend.
        Die erste ist für die in Zeile 7 erklärten Erträge, und die zweite für nicht erklärte Erträge. Es ist jeweils der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag einzutragen.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 05.01.2021, 11:13.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hi nochmal,

          ist ja wirklich ein super Forum hier

          Du hast recht, es ist unplausibel. Wollte es etwas verständlicher machen aber das Beispiel macht keinen Sinn.
          Also ich habe den Freibetrag nicht genutzt in 2020 für Aktiengewinn und habe so um die 25€ Gewinn gemacht mit den P2P Zinsen, für die ich den Freibetrag nutzen will.


          Also Aktiengewinne brauche ich dann nicht angeben, nur den eventuell genutzten Freibetrag dann in Zeile 13. Und die erzielten P2P Zinsen, wenn ich sie denn angebe, trage ich in 15 ein. Frage dann: werden diese dann automatisch NICHT besteuert, weil ich nicht über die Freibetrags-grenze komme oder muss ich irgendwo nochmals angeben, dass ich den Freibetrag dafür genutzt habe/nutzen möchte?

          Marian

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            #6
            Hallo,

            ja, du hast alles richtig verstanden.

            Der Freibetrag (sprich: Sparer-Pauschbetrag) wird auch im Steuerbescheid berücksichtigt (natürlich abzüglich des bereits genutzten Anteils). Das muss man nicht beantragen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Perfekt

              Danke schonmal!

              Jetzt nur noch eins:
              Ich habe bisher nie die KAP Anlage benutzt für meine Aktiengeschichten. Also dementsprechend auch nie da den genutzten Sparer-Pauschbetrag angegeben, so, wie du es gesagt hast, weil ich immer nur gelesen habe, dass man für seine Aktien das nicht ausfüllen muss. War das jetzt falsch oder wie kommt es, dass du jetzt sagst, ich muss angeben, welche Freibetrags-Menge ich für meine Aktien genutzt habe.


              Marian

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                #8
                Hallo,

                nein, das war nicht falsch.
                Die Angabe in Zeile 13 ist nur erforderlich, wenn weitere Kapitalerträge erklärt werden. Nur dann muss das Finanzamt wissen, wie viel Freibetrag noch verfügbar ist.
                Wer hingegen gar keine Anlage KAP abgibt (und dies auch nicht muss), der kann ja gar nicht über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

                Viel später, und damit deutlich nach der Bearbeitung der Steuererklärung, bekommt die Finanzverwaltung sowohl die genutzten Sparer-Pauschbeträge als auch die meisten Kapitalerträge im Ausland gemeldet. Das dient dann aber nur zur Kontrolle, gerechnet wird damit nicht.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Verstanden, danke

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                    #10
                    Hallo Maarjan,

                    ich weiß nicht, ob es jetzt eventuell zu spät ist, Du hast von Reckoner auch bereits die wichtigsten Antworten erhalten. Im Kontext der Erträge aus P2P Krediten und den zu zahlenden Steuern solltest Du auch darauf achten, ob für Dich nicht eine Günstigerprüfung sogar Sinn ergibt.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      solltest Du auch darauf achten, ob für Dich nicht eine Günstigerprüfung sogar Sinn ergibt.
                      Wenn man insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt macht die Günstigerprüfung keinen Sinn.

                      Ich muss mich übrigens korrigieren, die oben von mir genannten Zeilennummern sind fast alle falsch, ich kannte das neue Formular noch nicht.

                      Zeile 13 ist jetzt Zeile 17 und
                      Zeile 15 ist jetzt Zeile 19

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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