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    Übernahme von ein gegebenen Daten;

    Hallo,
    habe gerade die Daten von 2019 in 2020 übergeben. Die neuen Daten habe ich ergänzt.
    Bei der Berechnung hat das Programm nicht die Handwerkerleistungen § 33 mit einbezogen, alle anderen Daten wurden in der Berechnung aufgeführt.
    Habe sie nochmal eingetragen, hat aber nichts genützt.
    Wie kann das sein?
    Viele Grüsse

    #2
    Du schreibst im Unterforum für ElsterFormular, damit können keine Erklärungen für das Jahr 2020 mehr erstellt werden.

    Wo in der Berechnung erwartest du denn die Handwerkerleistungen? Die Berechnung weist doch nur die Steuerermäßigung selbst aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Handwerkerleistungen sind übrigens § 35a EStG und nicht § 33 EStG. Letzteres sind außergewöhnliche Belastungen und da wären Handwerkerleistungen wohl wegen der zumutbaren Eigenbelastung ohne Auswirkung. Des Weiteren ist die Berechnung in Mein ELSTER für 2020 noch fehlerbehaftet. Bei meinem Beispielsfall bekomme ich z.B. gar kein Ergebnis.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        Bei meinem Beispielsfall bekomme ich z.B. gar kein Ergebnis.
        Bei mir wird die Steuermäßigung nach § 35a EStG korrekt ausgewiesen, auch ansonsten stimmt bei mir die Steuerberechnung für 2020.

        Fehler treten im Moment wohl an verschiedenen Stellen auf, das ist aber am Jahresanfang nicht ungewöhnlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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