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Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

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    Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

    Moin zusammen,

    ich bin dabei meine erste Steuererklärung für meine Ausbildungszeit mit Elster zu erstellen. Ich habe mich nun gefragt, ob ich unbedingt alle Ausgaben angeben muss. Ich habe etwa 70 € Lohnsteuer im Jahr 2009 gezahlt. Also lohnt es sich für mich nicht alle meine Aufwendung in der Lohnsteuererklärung anzugeben, wie z.B. die Risterrente. Die Fahrtkosten von über 1000 € reichen aus, um die 70 € Lohnsteuer zurück zubekommen.

    Kann ich alle meine weiteren Aufwendungen einfach weg lassen? Oder wird dies für mich negative Folgen für meine zukünftigen Steuererklärungen haben?

    #2
    AW: Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

    Hallo,

    da die Riesterrente entweder steuerlich oder über Zulagen gefördert wird, sollten Sie die Angaben für die Rente machen, damit die Günstigerprüfung durchgeführt werden kann und Sie ggf. die Zulagen erhalten.

    Alle Kosten, die sich nur steuerlich auswirken, können Sie jedoch weglassen, sofern Sie über diese Kosten nicht auf ein negatives Einkommen kommen, das in die Zukunft vorgetragen werden kann.

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      #3
      AW: Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

      Hallo King0007,

      Einkünfte MUSS man angeben (in der Regel), Ausgaben KANN man angeben. Wenn die Elsterberechnung bereits zur vollen Rückerstattung kommt, lohnen sich weitere Angaben nicht. Wenn das Finanzamt später zu einem anderen Ergebnis kommt, können die fehlenden Angaben immer noch nachgereicht werden.
      Schwankungen bei den Werbungskosten von Jahr zu Jahr sind völlig normal und führen nur selten zu Nachfragen.

      Die Daten für die Riester-Rente würde ich aber in jedem Fall angeben.

      Übrigens sind Fahrtkosten von 1000 Euro nur knapp über der Pauschale von 920 Euro. Daher kann das alleine nicht für die Rückerstattung der 70 Euro sorgen. Also sind vielleicht auch diese Angaben entbehrlich?! Einfach ausprobieren und Elster rechnen lassen.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

        Zitat von Gidius Beitrag anzeigen
        da die Riesterrente entweder steuerlich oder über Zulagen gefördert wird, sollten Sie die Angaben für die Rente machen, damit die Günstigerprüfung durchgeführt werden kann und Sie ggf. die Zulagen erhalten.
        Die Angabe der Riesterrente in der Steuererklärung führt in keinem Fall zum Erhalt der Zulage. Wer die nicht (über den Versicherer o.ä.) bei der Zulagenstelle beantragt, geht leer aus.

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          #5
          AW: Vollständige Angaben unbedingt erfoderlich?

          stimme neysee zu, bin auch der meinung, das es fuer den erhalt der zulage voellig unerheblich ist, ob man die riester-daten in der steuererklärung angibt oder nicht.

          und da bei geringem einkommen die zulage sowieso guenstiger sein duerfte, als ein sonderausgabenabzug, sollte man sich imho also auch den kompletten riester-kram in der steuererklärung sparen können.

          ggf. sollte im fall des threaderstellers ein hauptvordruck + anlage N reichen, ggf. noch anlage vorsorgeaufwand hinzufuegen und in zeile 10 das richtige kreuzchen machen, dabei werden ja die daten zur sozialversicherung aus der lohnsteuerbescheinigung automatisch eingesetzt.

          dann die berechnung laufen lassen und es sollte die steuer zurueckgeben, wie reckoner schon schreibt, ist der aufwand mit den fahrtkosten wahrscheinlich auch nicht nötig.

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