Hallo, wo kann ich die Wohngebäudeversicherung angeben bzw. weitere Sonderausgaben oder Belastungen?
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AW: Sonderausgaben
Danke für die schnelle Antwort! Bisher habe ich für mein Wohneigentum die Versicherungskosten angegeben. Jetzt finde ich keinen Raum dafür; Vermieterin bin ich nicht.
Wie sieht es mit Praxisgebühren oder Eigenanteil bei Behandlungskosten aus? Bei meinem Vater (Rentner) habe ich es irgendwo eingetragen - finde hier aber auch keine Zeile.
Außerdem: Meine volljährige, noch nicht in Ausbildung befindliche Tochter wohnt bei mir, für sie beziehe ich auch noch Kindergeld (jobbt bis Ausbildungsbeginn für 400€). Bei Plausiprüfung kommt der Hinweis: Fehlermeldung kann nicht vollen Freibetrag beantragen. Ist das neu? Bei zweiter Tochter (in Schulausbildung, volljährig) kommt dieser Hinweis nicht. ??!!
Hast du hier noch einen Tipp?
Danke im Voraus und Gruß von Martina
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AW: Sonderausgaben
Hallo couronne,
also keine Vermietung, OK. Dann können nur Versicherungen, welche die persönlichen Lebensrisiken absichern, abgesetzt werden (etwa Haftpflicht, KfZ-Haftpflicht, Unfall, Kranken u.s.w.), nicht aber Sachversicherungen (wie Wohngebäude, Hausrat, Kasko, etc.); die erstgenannten gehören dann in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Krankheitskosten (alles was nicht von der Kasse erstattet wird) gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, Hauptvordruck Zeile 68. Allerdings wirken sich hier erst größere Summen steuerlich aus, denn es gilt zuerst die zumutbare Eigenbelastung zu übertreffen (siehe die Tabelle unter Beispiel 2: de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung ).
Zu dem Kindproblem gibt es im Forum andere Speziallisten, die sich da besser auskennen. Wenn hier keiner mehr antwortet, eröffne einfach ein neues Thema mit einem dazu passenden Betreff.
MfG StefanZuletzt geändert von reckoner; 06.07.2010, 18:23.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Sonderausgaben
Hallo Couronne,
für Ihre volljährige Tochter müssen Sie unbedingt die Zeilen 13 ff ausfüllen, in diesem Fall wohl Zeile 15. Nur wenn sich diese Daten über das komplette Jahr erstrecken und die Einkünfte und Bezüge Ihrer Tochter (Zeilen 21 ff) die entsprechende Grenze von 7.xxx € nicht übersteigen, können die entsprechenden Beträge angesetzt werden.
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