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Anlage KAP - Zeilen 7, 14, 14a

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    Anlage KAP - Zeilen 7, 14, 14a

    Welche Beträge sind in den Zeilen 14 bzw. 14a einzutragen, wenn die Kapitalerträge bei der einen Bank innerhalb des Freibetrages lagen und die Kap.erträge bei einer anderen Bank der Kapitalertragssteuer unterlagen, weil kein Freistellungsauftrag erteilt wurde? Eine Steuerbescheinigung wurde nur für die abgeführte Kapitalertragssteuer erstellt.

    Werden in Zeile 7 dann alle Kapitalerträge erfasst oder nur die, für die Kapitalertragssteuer abgeführt wurde?

    #2
    AW: Anlage KAP - Zeilen 7, 14, 14a

    Das kommt darauf an, was man will.
    Bei der Günstigerprüfung müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, soll es nur darum gehen, auf die nicht freigestellten Erträge einen nicht ausgeschöpften Rest des Sparerfreibetrags anzurechnen, können die Erträge bei der Bank, wo alles freigestellt war, in Zeile 7 wegfallen und als ausgeschöpfter Freibetrag bei nicht erklärten Erträgen in Zeile 14a erscheinen.

    Ansonsten gibt es auch recht ausführliche Erläuterungen dazu im Netz, z.B. http://elsterhilfe.blogspot.com/2010/02/ausfullen-der-anlage-kap-in.html
    http://elsterhilfe.blogspot.com/2010/05/kap-gunstigerprufung-und.html
    Zuletzt geändert von neysee; 06.07.2010, 17:54.

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      #3
      AW: Anlage KAP - Zeilen 7, 14, 14a

      Vielen Dank, die Antwort sowie dei Links sind hilfreich

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