Einkommensteuererklärun - Anlage V - Werbungskosten - Zeile 42 - 47
Ich habe eine Sanierung bei einer vermieteten Wohnung in 2017 durchgeführt, die Gesamtkosten waren 24530,- Euro, diese wollte ich auf 5 Jahre verteilen.
In 2017 habe ich die Bezeichnung = "Sanierung" und Gesamtkosten = "24530,-" in Zeile 42 eingetragen
- daneben "in 2017 abzuziehen" Gesamtbetrag = "4906,-" - durch direkte Zuordnung ( = Kreuz gesetzt) - abzugsfähige Werbungskosten wieder "4906,-" eingetragen.
In 2018 habe ich das angeblich doppelt eingetragen = siehe Bild Ist das wirklich so ?
Wie muss ich das für 2019 eintragen, damit es richtig gerechnet wird ?
Viele Grüße
Marion
Ich habe eine Sanierung bei einer vermieteten Wohnung in 2017 durchgeführt, die Gesamtkosten waren 24530,- Euro, diese wollte ich auf 5 Jahre verteilen.
In 2017 habe ich die Bezeichnung = "Sanierung" und Gesamtkosten = "24530,-" in Zeile 42 eingetragen
- daneben "in 2017 abzuziehen" Gesamtbetrag = "4906,-" - durch direkte Zuordnung ( = Kreuz gesetzt) - abzugsfähige Werbungskosten wieder "4906,-" eingetragen.
In 2018 habe ich das angeblich doppelt eingetragen = siehe Bild Ist das wirklich so ?
Wie muss ich das für 2019 eintragen, damit es richtig gerechnet wird ?
Viele Grüße
Marion
Kommentar