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Anlage V - Kosten auf 5 Jahre eintragen, wie ?

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    Anlage V - Kosten auf 5 Jahre eintragen, wie ?

    Einkommensteuererklärun - Anlage V - Werbungskosten - Zeile 42 - 47

    Ich habe eine Sanierung bei einer vermieteten Wohnung in 2017 durchgeführt, die Gesamtkosten waren 24530,- Euro, diese wollte ich auf 5 Jahre verteilen.

    In 2017 habe ich die Bezeichnung = "Sanierung" und Gesamtkosten = "24530,-" in Zeile 42 eingetragen

    - daneben "in 2017 abzuziehen" Gesamtbetrag = "4906,-" - durch direkte Zuordnung ( = Kreuz gesetzt) - abzugsfähige Werbungskosten wieder "4906,-" eingetragen.

    In 2018 habe ich das angeblich doppelt eingetragen = siehe Bild Ist das wirklich so ?

    Wie muss ich das für 2019 eintragen, damit es richtig gerechnet wird ?

    Viele Grüße
    Marion
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    #2
    In 2018 habe ich das angeblich doppelt eingetragen = siehe Bild Ist das wirklich so ?
    Ja, das war 2018 falsch, der Gesamtaufwand ist dir bereits 2017 entstanden, du hast ihn aber 2018 zusätzlich unter Gesamtaufwand 2018 erfasst, also doppelt.

    Im Jahr 2019 darfst du in der Zeile 46 "aus 2017" nur die Spalte ganz rechts ausfüllen, das Objekt ist doch zu 100% vermietet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort !!!

      Ja, das Objekt ist zu 100% vermietet.

      Ist jetzt Bild 1 richtig eingetragen oder Bild 2 für 2019 ?

      VG Marion
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        #4
        Das Bild 2 (rechts) ist richtig. Die Spalten 1, 2 und 3 sind nur auszufüllen, wenn die Aufwendungen für das Objekt nur teilweise Werbungskosten sind,

        das Objekt also teilweise eigengenutzt wird. Das steht auch ganz oben auf der Seite. Bei 100% Vermietung ist nur die Spalte 4 auszufüllen.

        Ab 2020 musst du dich dann umstellen, da gibt es ElsterFormular bekanntlich nicht mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie,

          vielen Dank nochmal für deine schnelle Hilfe !!!

          VG Marion

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