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Umwandlung Urlaubsgeld in zusätzlich Urlaub-wie versteuern/wo in Erklärung eintragen

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    Umwandlung Urlaubsgeld in zusätzlich Urlaub-wie versteuern/wo in Erklärung eintragen

    Hallo,
    folgende Situation:
    Ich muss mich um eine weiter entfernt wohnende kranke Tante und das Haus kümmern und habe mit meinem Arbeitsgeber daher vereinbart, dass ich statt Urlaubs-/Weihnachtsgeld dafür mehr Tage Urlaub im Jahr erhalte, um die Pflegeleistung sicher zu stellen.
    Nun meine Frage:
    Wie muss ich das in der Einkommensteuer versteuern bzw. den steuerpflichtigen Betrag ermitteln und wo genau in die Erklärung eintragen? Anlage N? Ich habe diesen Betrag ja nicht lohnversteuert. Was ist darüber hinaus mit der Krankenversicherung?
    Für eure Tipps und Ideen bin ich dankbar!
    Viele Grüße
    York

    #2
    Ich verstehe die Frage nicht. Was willst du dazu erklären? Du verdienst weniger, wenn du auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichtest.

    Urlaub ist doch kein steuerpflichtiger Sachbezug.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Geld, welches Sie nicht bekommen haben, müssen Sie auch nicht versteuern.

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        #4
        Hallo!
        Danke für die Informationen.
        Mir wurde gesagt, dass ich hier mit der Einkommensteuer aufpassen soll/muss. Ich verzichte ja auf Geld, aber bekomme das ja in Form von Urlaub wieder zurück. Von daher denke ich, dass es dann auch versteuert werden sollte.
        Im umgekehrten Fall, was ich viel nachlesen kann, wenn ich auf Urlaubstage verzichte und dafür mir den Verzicht auszahlen lassen, muss bzw. wird das ja auch versteuert.

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          #5
          Was als geldwerter Vorteil gilt, ist im Einkommensteuerrecht geregelt, Urlaub gehört nicht dazu.

          Wenn sich jemand Urlaubstage abgelten lässt, bekommt er zusätzlichen Arbeitslohn, den er versteuern muss.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ok - das leuchtet ein und ist in meinem Fall natürlich auch gut so!
            Was sind denn aber "andere Bezüge und Vorteile" gemäß Gesetz?
            "(1) 1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören1.Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;"

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              #7
              Bezüge sind immer Geld, Vorteile sind z. b. ein Firmenwagen, Tankgutscheine, kostenloses oder verbilligtes Kantinenessen usw.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Was ich noch ergänzen möchte. Meine Tante möchte mir den Ausgleich für das verzichtete Urlaubsgeld erstatten und auszahlen. Ich habe also die Differenz ermittelt, was ich laut Lohnabrechnung mit Urlaubsgeld erhalten hätte (fiktiv) und tatsächlich nur erhalten habe, durch den Verzicht bzw. Umwandlung. Daher jetzt meine Überlegung, dass ich die Erstattung versteuern muss.

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                  #9
                  Wenn dir deine Tante für die Pflege etwas bezahlt bzw. erstattet, muss man sich damit befassen, welche Vorschriften für solche Erstattungen

                  gelten. Das ist nicht vorrangig Aufgabe dieses Forums, es kommt ja auch auf die Höhe an und was nach Abzug von Fahrtkosten davon übrig bleibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Um welche Vorschriften geht es denn hier? Wo kann ich die Lösung nachlesen? Klar, dass hier im Forum keine "Beratung" stattfinden darf. Die Benzin-Kosten werden von meiner Tante nach tatsächlichem Anfall erstattet. Beim Urlaubsgeld, auf das ich verzichtet habe, geht es schon um 1.500 - 2.000 netto. Das will mir meine Tante ebenfalls erstatten. Hier habe ich nun aber keine direkten "Kosten" dagegen.

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                      #11
                      Vielleicht sollte deine Tante darüber nachdenken, dich als Minijober anzustellen. Das hat aber mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Nein, das möchte sie nicht.
                        Aber immer noch zu meiner Ausgangsfrage: In welcher Höhe muss ich wo in der Steuererklärung die Erstattung für den Verzicht auf das Urlaubsgeld für mehr Urlaubstage eintragen und versteuern?

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                          #13
                          Aber immer noch zu meiner Ausgangsfrage: In welcher Höhe muss ich wo in der Steuererklärung die Erstattung für den Verzicht auf das Urlaubsgeld für mehr Urlaubstage eintragen und versteuern?
                          Das ist im deutschen Steuerrecht so nicht vorgesehen. Wenn es keinen Minijob gibt, dann kann man ein Gewerbe anmelden und eine Honorarvereinbarung abschließen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Oder man betrachtet es einfach als Geschenk unter Familienangehörige. Da sollte man sich nur vorher über die Freibeträge bei der Schenkungssteuer informieren.

                            Ist aber keine Frage für das Forum, sondern Steuerrecht
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                            Kommentar


                              #15
                              Oder man betrachtet es einfach als Geschenk unter Familienangehörige
                              Das ist sicher ein sehr pragmatischer Ratschlag, den habe ich aber bewusst nicht gegeben.

                              Bei nicht mehr als 2.000,00 € pro Jahr könnte sich das mit der Schenkungsteuer sogar ausgehen, es sei denn, die Tante vermacht ihm auch das Haus.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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