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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    auf der Lohnsteuerbescheinigung ist der Betrag für steuerfreie Verpflegungszuschüsse /Auswärtstätigkeiten aufgeführt.
    Bis dato habe ich den Betrag zusätzlich in den Werbungskosten eingetragen. Tage...Stunden......Muss dies überhaupt sein???

    #2
    Hallo,

    ja, sonst wird es versteuert
    Aber nicht mehr in ElsterFormular

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wenn du deine Auswärtstätigkeit nicht erklärst, wird das Finanzamt die steuerfreien AG-Zuschüsse nachversteuern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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