Liebes Forum,
ich scheitere am korrekten Eintragen einer Einnahme in die Umsatzsteuererklärung 2018 sowie EÜR 2018.
Hintergrund: Lieferung an eine europäische Einrichtung (Parlament), die eine "Bescheinigung über die Befreiung von Mehrwertsteuer/ Richtlinie 2006/112/EG, Art. 151 und Richtlinie 2008/118/EG, Art. 13" vorgelegt hat.
Nach meinen Recherchen geht es dabei um die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1.
Unter Hinweis auf die Bescheinigung habe ich eine Nettorechnung erstellt (sprich ohne "Aufschlag" von USt.) und diese Rechnungssumme auch erhalten.
Nun rätsle ich, wo diese Einnahme in der Umsatzsteuererklärung (ElsterFormular) korrekt einzutragen ist.
Am plausibelsten erscheint mir der Abschnitt "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug", hier: Zeile 68: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG).
Hat jemand eine Idee?
Die nächste Frage ist die richtige Eintragung in die EÜR, eine Betriebseinnahme war es ja dennoch.
(Auch wenn die o. g. Richtlinien mitunter die Begriffe "Steuerbefreiung der Umsätze" anführen).
Ich kann mir das kaum vorstellen.
Ich bin für jegliche Hilfestellung dankbar, vielleicht hatte jemand diesen Fall ja schon einmal.
Vielen Dank vorab,
Janne
ich scheitere am korrekten Eintragen einer Einnahme in die Umsatzsteuererklärung 2018 sowie EÜR 2018.
Hintergrund: Lieferung an eine europäische Einrichtung (Parlament), die eine "Bescheinigung über die Befreiung von Mehrwertsteuer/ Richtlinie 2006/112/EG, Art. 151 und Richtlinie 2008/118/EG, Art. 13" vorgelegt hat.
Nach meinen Recherchen geht es dabei um die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1.
Unter Hinweis auf die Bescheinigung habe ich eine Nettorechnung erstellt (sprich ohne "Aufschlag" von USt.) und diese Rechnungssumme auch erhalten.
Nun rätsle ich, wo diese Einnahme in der Umsatzsteuererklärung (ElsterFormular) korrekt einzutragen ist.
Am plausibelsten erscheint mir der Abschnitt "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug", hier: Zeile 68: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG).
Hat jemand eine Idee?
Die nächste Frage ist die richtige Eintragung in die EÜR, eine Betriebseinnahme war es ja dennoch.
(Auch wenn die o. g. Richtlinien mitunter die Begriffe "Steuerbefreiung der Umsätze" anführen).
Ich kann mir das kaum vorstellen.
Ich bin für jegliche Hilfestellung dankbar, vielleicht hatte jemand diesen Fall ja schon einmal.
Vielen Dank vorab,
Janne
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