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Verpflegungsmehraufwand - Anlage N - "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"

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    Verpflegungsmehraufwand - Anlage N - "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"

    Ich bekomme pro Arbeitstag (8 Stunden Auswärtstätigkeit) 5 Euro Spesen gezahlt (bar am Monatsende).

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nichts eingetragen!

    Diesen Betrag habe ich immer in die Steuererklärung eingetragen - in die Zeile "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt"!

    Ein Arbeitskollege mit denselben Bedingungen hat die Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfe Verein gemacht und diesen Betrag nicht eingetragen und trotzdem hat das Finanzamt die Steuererklärung so akzeptiert!

    Der Betrag ist doch zwingend einzutragen. Oder?

    Denn das macht ein paar hundert Euro am Ende aus!

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von DirkB18; 04.02.2021, 13:56.

    #2
    Natürlich ist das zwingend einzutragen, Du wirst danach gefragt und gibst die erklärung nach bestem Wissen und Gewissen ab. wenn Dein Kollege quasi Steuerhinterziehung begeht, heißt das nicht, dass er (und Du) das dürfen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Auch ein Lohnsteuerhilfeverein kocht ab und zu mal nur mit Wasser. Vielleicht hat Dein Kollege das dem Verein gegenüber nicht erwähnt und der hat nur geschaut, ob etwas in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Der Arbeitgeber hat dort steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit auszuweisen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Wenn ein Arbeitgeber solche Spesen generell bar zahlt, spricht einiges dafür, dass es bereits beim Arbeitgeber nicht korrekt zugeht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der Gedanke kam mir auch schon ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Der Gedanke kam mir auch schon ...
            Was mir gerade durch den Kopf geht beim Lesen: der VMA für Auswärtstätigkeit mit mehr als 8 Stunden beträgt, soweit ich mich erinnere, EUR 14. Das bedeutet demzufolge auch, dass der AN noch weitere EUR 9 geltend machen kann. Oder nicht? Abgesehen davon muss der AG die EUR 5 natürlich in der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, wenn er das nicht tut, sieht das schon etwas "krumm" aus. Mir ist es vor ein paar Jahren passiert, dass ich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch jede Menge VMA hatte, der AG hatte nichts deklariert, und das Finanzamt hat dann mal eben ganz "doof" nachgefragt, wie viel ich denn steuerfrei erhalten hätte. Hatte ich nicht, das konnten wir ganz schnell klären, aber wer weiß, wie das bei anderen AN ist.

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              #7
              Das bedeutet demzufolge auch, dass der AN noch weitere EUR 9 geltend machen kann.
              Aber doch nur, wenn es sich auch tatsächlich um Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden gehandelt hat.

              Im ersten Beitrag steht nur:

              Ich bekomme pro Arbeitstag 5 Euro Spesen gezahlt (bar am Monatsende).
              So ganz klar ist das jetzt nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                So ganz klar ist das jetzt nicht.
                Insbesondere nicht, worauf sich die "je Tag" beziehen, nur Tage mit Auswärtstätigkeit oder jeder Arbeitstag unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb stattfindet?
                Die Angabe, ob diese 5€ steuerfrei ausgezahlt wurden oder nicht, wäre auch noch ein wesentliches Detail. Denn anzugeben sind natürlich nur steuerfreie Erstattungen (weswegen ich mich immer über meine Reisekostenabrechnungen freue, wo es meist nur eine A4-Seite braucht, den Verpflegungsaufwand nach dem für mich geltenden LRKG den Sätzen des BRKG gegenüber zu stellen und vorzurechnen, was von der Erstattung steuerfrei war, und ob die Differenz zu Werbungskosten für mich führt oder ich zur Abwechslung mal mehr bekommen habe, dieser Aufschlag dann aber pauschal versteuert wurde und für die Steuer unter den Tisch fällt).

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                  #9
                  Der erste Beitrag wurde jetzt dahingehend ergänzt, dass es sich nur um Tage mit Auswärtstätigkeit handelt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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