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Erst- und Zweitstudium in einem Jahr

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    Erst- und Zweitstudium in einem Jahr

    Hallo zusammen,

    ich verzweifle gerade ein wenig an meiner Steuererklärung aus dem Jahr 2019:

    - in den Monaten Januar und Februar hatte ich Einkünfte als Beamtenanwärter in meinem dualen Erststudium, Steuerrückzahlung max. 120€, unter sämtlichen Freibeträgen soweit ich weiß
    - ab April habe ich dann mein Zweitstudium begonnen, was mich ja zum Verlustvortrag berechtigen würde.

    Kann ich überhaupt Beides erlangen? Also die Steuerrückzahlung für 2019 und einen Verlustvortrag für irgendwann mal.
    Wie gebe ich das an?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!
    LG Zweitstudent

    #2
    Ob der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im Jahr 2019 negativ ist, siehst du nach Erfassung deiner Einkünfte und deiner gesamten Werbungskosten.

    Bei nur 2 Monaten Anwärterbezügen bekommst du deine Lohnsteuer sicher vollständig erstattet.

    Falls sich bei den Einkünften ein Verlust ergibt, solltest du die Anlage Sonstiges beifügen und den Verlustrücktrag auf 2018 auf 0 € beschränken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank!

      D. h., sollte mein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ sein und ich den Verlustrücktrag auf 0€ beschränke, bekomme ich gleichzeitig die Lohnsteuer zurück und darüber hinaus wird der Rest als Verlust vorgetragen?

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        #4
        Die Betrag der negativen Einkünfte wird als Verlust festgestellt und in das Jahr 2020 vorgetragen, Du bist dann verpflichtet, auch für das Jahr 2020

        eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Mit der Steuererstattung für 2019 hat der Verlustvortrag nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, super. Vielen Dank für Deine Hilfe!

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