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Anlage Kind bzlg erwachsener Kinder in Ausbildung

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    Anlage Kind bzlg erwachsener Kinder in Ausbildung

    Guten Tag,

    in unserem Haushalt leben zwei kleine Kinder, Anlagen konnten alle ausgefüllt werden. Es gibt noch zwei erwachsene Kinder von meinem Mann, die sich in Studium und Ausbildung befinden. Sehr wahrscheinlich beziehen diese weiter Kindergeld. Sie wohnen alleine. Da diese beiden als "Zählkinder" gelten könnten(?) muss ich laut Finanzamt für diese beiden Kinder jetzt auch die anlagen Kind ausfüllen. Allerdings meckert das Programm mir bei "Steuer-ID" "Anspruch auf Kindergeld" sowie "Familienkasse". Mein Mann hat kaum Kontakt zu seinen Kindern und die haben das alles ihre mutter machen lassen. Uns stehen daher keine Infos zur Verfügung.
    Was kann ich jetzt machen, damit das Programm das doch nicht? Wenn keine Infos, dann keine Anlage Kind möglich?

    Danke vorab.

    #2
    Das Programm (ElsterFormular kann das nur bis 2019 sein !) meckert zwar, aber die Übermittlung sollte trotzdem möglich sein.

    Kinder im Studium haben bis zum 25. Geburtstag einen Kindergeldanspruch, danach nur noch in seltenen Ausnahmefällen.

    Erwachsene Kinder darf der leibliche Vater durchaus nach der persönlichen ID fragen, Unterhalt wird er ja doch zahlen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die Antwort. Nein der Vater zahlt keinen Unterhalt, da diese nach der Volljährigkeit keinen Anspruch angemeldet haben. Sie finanzieren sich durch ein Erbe.
      Mag ja sein mit dem Fragen nach der ID. Aber wenn das nicht geht, weil nicht erreichbar.
      Ich kann ja jetzt keinen Betrag dort eingeben weil wir nichts wissen.

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        #4
        Elster sagt mir definitiv

        Es sind noch Fehler vorhanden.
        • Anhand der Fehlerliste auf der linken Seite können Sie zu den Fehlern navigieren.
        • Wenn alle Fehler behoben wurden kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden.

        Und das sind die Daten bzgl Kindergeld.

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          #5
          Gefundene Fehler und Konflikte
          • Ihre Angaben sind leider nicht korrekter Vorname des Kindes, das Geburtsdatum des Kindes, die Höhe des für dieses Kind gezahlten Kindergeldes der Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für dieses Kind (gegebenenfalls mit dem Wert '0') und die für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse wurden nicht gemeinsam angegeben.
            Mögliche Fehlerquellen
          • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde angegeben, dass das Kind andere Erwerbstätigkeiten ausgeübt hat. Bitte geben Sie auch den Zeitraum an, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
          Konflikt 1: Name ist angegeben, genau wie geburtsdatum. das andere kann nicht angegeben werden. und jetzt?
          Konflikt 2: Anders erwachsene kind hat bufdi gemacht. keine ahnung wieviel stunden.

          eigentlich kann ich dann die beiden Anlagen KIND total vergessen.... oder?

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            #6
            Wenn der Vater Unterhalt zahlen würde, hätte er Anspruch auf das halbe Kindergeld. Wenn die Kinder noch ein Erststudium absolvieren,

            müssen keine Angaben zur Erwerbstätigkeit der Kinder gemacht werden, es sei denn, sie hätten bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen.

            Wenn der Vater nichts für die Kinder zahlen muss, warum wollt ihr dann überhaupt steuerliche Vorteile haben ? Wenn das nicht angestrebt

            wird, kann man die Anlage Kind auch weglassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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