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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Guten Tag,
    meine Frau zahlt nach der Scheidung keinen Unterhalt (so vereinbart). Dauernd getrennt lebend 10/2019, Scheidung 10/2020. Die Kinder 1=18 J in Ausbildung, 2=16 J Schüler leben bei mir.
    Kindergeld wurde mir ausgezahlt. Ich bin in der Lohnsteuerklasse 2. Für 2020 wurde ein extra Freibetrag von 2100 Euro in Elstam eingetragen.
    In der Steuerberechnung wird allerdings nicht der Entlastungsbetrag aufgeführt, so dass ich jetzt Steuern nachzahlen muss. Ist dies noch ein Fehler im Programm, oder was mache ich falsch? Danke für Hinweise. Lg AEB

    #2
    Was hast du denn in den Anlagen Kind alles angekreuzt bzw. ausgefüllt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oder anders herum: Hast Du in der Anlage Kind überhaupt etwas im Bereich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende eingetragen ? Und mit welchem Programm oder Webanwendung, denn Elsterformular kann es nicht sein, da Elsterformular das Jahr 2020 nicht mehr anbietet ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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