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Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

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    Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

    Hallo,
    ich mache gerade mit Elster Formular meine Einkommensteuererklärung für 2009.


    Anlage KAP - 14:
    ______________
    Was genau muss ich bei
    "Anlage KAP - 14 - In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 - 13 erklärten Kapitalerträge entfällt"
    eintragen?

    Ich bin bei verschiedenen Banken und bei machen Kontoauszügen / Steuerbescheiden 2009 wurde Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer abgezogen, das heißt ja das ich dort keinen Freibetrag eingerichtet habe bzw. dieser zu niedrig war, richtig?

    Muss ich jetzt für "Anlage KAP - 14" einfach die Summe meiner Kapitalerträge eintragen bei welchen laut Kontoauszügen / Steuerbescheiden 2009 keine Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer abgezogen wurde?



    Anlage KAP - 4, 5, 6:
    __________________
    Ich habe leider keine Ahnung was ich bei Anlage "KAP - 4, 5, 6" ankreuzen muss:
    4 [ ] Ich beantrage die Günstigerprüfung
    5 [ ] Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
    6 [ ] Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragssteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde

    Wenn ich mir meine Kontoauszüge / Steuerbescheide 2009 so anschaue ist dort keine Kirchensteuer aufgelistet.




    Danke!

    #2
    AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

    Hallo,

    ja, dort ist der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag zu erklären (ACHTUNG: nicht der beauftragte, sondern nur der wirklich in Anspruch genommene). Diese Angabe resultiert daraus, dass man seit 2009 nicht mehr unbedingt alle Kapitalerträge erklären muss, das Finanzamt dann aber wissen möchte, wieviel schon woanders freigestellt wurde.

    Zeile 14: In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag der erklärten Banken.
    Zeile 14a: In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag der NICHT erklärten Banken.

    Die Summe der Zeilen 14 und 14a kann in der Regel nicht höher als 801 Euro sein.

    Wenn du sämtliche Kapitalerträge erklärst (etwa wegen der Günbstigerprüfung, Zeile 4), ist Zeile 14a Null und in Zeile 14 kommen die 801 Euro (außer bei unglücklich verteilten Freistellungsaufträgen, die dann teilweise 'verfallen' waren).

    Zur zweiten Frage (was ankreuzen, 4 5 oder 6): Das kommt darauf an, was du erreichen willst. Wenn du deinen Banken keine Konfession mitgeteilt hast, ist Zeile 6 schon mal Pflicht. Zeile 4 kommt nur in Frage bei niedrigem Gesamteinkommen (grob <15000) oder bei Kapitaleinkünften unter 1211 Euro (Härtefallregelung). Zeile 5 ist vor allem für von den Banken falsch bescheinigte Erträge, falsch verteilte Freistellungsaufträge und Altverlustverrechnung.
    Teilweise ist das eine schon in dem anderen enthalten, Elster weist aber darauf hin.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 14.07.2010, 21:41.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

      Erstmal herzlichen Dank für die schnelle und Umfangreiche Antwort!




      "ja, dort ist der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag zu erklären (ACHTUNG: nicht der beauftragte, sondern nur der wirklich in Anspruch genommene)"

      -> Angenommen ich habe bei Bank XY einen Freistellungsauftrag eingerichtet und dort ein Tagesgeld- und ein Girokonto für welche ich laut Kontoauszügen / Steuerbescheiden 2009 (wegen eingerichtetem Freistellungsauftrag) keine Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer bezahlt habe.
      Das heißt ich addiere den Kapitalertrag des Tagesgeld- und des Girokontos und trage die Summe in Anlage KAP - 14 ein, richtig?

      Bei allen anderen Banken habe ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, und daher bei allen dortigen Kapitalerträgen bereits Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer bezahlt. Das heißt in KAP - 14a muss ich nichts eintragen, richtig?




      "Wenn du sämtliche Kapitalerträge erklärst (etwa wegen der Günbstigerprüfung, Zeile 4), ist Zeile 14a Null und in Zeile 14 kommen die 801 Euro (außer bei unglücklich verteilten Freistellungsaufträgen, die dann teilweise 'verfallen' waren)."

      -> In Zeile 14 würden aber nur 801 Euro kommen vorausgesetzt meine Kapitalerträge 2009 sind größer/gleich 801 Euro, richtig?




      "Zur zweiten Frage (was ankreuzen, 4 5 oder 6): Das kommt darauf an, was du erreichen willst. Wenn du deinen Banken keine Konfession mitgeteilt hast, ist Zeile 6 schon mal Pflicht."

      -> Ob ich meinen Banken die Konfession mitgeteilt habe würde ich daran erkennen wenn mir auf den Kontoauszügen / Steuerbescheiden 2009 bereits Kirchensteuer abgezogen worden wäre, richtig?




      "Zeile 5 ist vor allem für von den Banken falsch bescheinigte Erträge, falsch verteilte Freistellungsaufträge und Altverlustverrechnung."

      -> Das heißt es macht nichts aus wenn ich Zeile 5 sicherheitshalber ankreuze, oder? Die Freistellungsaufträge sind nämlcih echt nicht 100% richtig verteilt.
      Zuletzt geändert von XYZ1; 15.07.2010, 12:29.

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        #4
        AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

        Hallo XYZ1,

        alle deine Nachfragen und Schlussfolgerungen sind soweit richtig.

        Ich rate mittlerweile allen, die sich nicht sicher sind, was sie beantragen sollen, die Günstigerprüfung (Zeile 4) zu wählen (Zeile 5 und 6 ist dann automatisch inclusive); schaden kann das nie.

        Dabei müssen dann allerdings zwingend sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, praktisch wie in den Vorjahren.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

          Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort!



          "Ich rate mittlerweile allen, die sich nicht sicher sind, was sie beantragen sollen, die Günstigerprüfung (Zeile 4) zu wählen (Zeile 5 und 6 ist dann automatisch inclusive); schaden kann das nie."

          -> Okay dann werde ich sicherheitshalber die Günstigerprüfung (KAP - 4) ankreuzen.



          "Dabei müssen dann allerdings zwingend sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, praktisch wie in den Vorjahren."

          -> Okay, das heißt dann man müßte die Kontoauszügen / Steuerbescheide 2009 dem Finanzamt zukommen lassen, richtig?



          Eine Frage hätte ich noch zum Thema Konfession an Banken gemeldet und Kirchensteuer:
          Wie ist das eigentlich wenn man aus der Kirche ausgetreten ist? Dann würde ja die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sowieso entfallen, oder?

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            #6
            AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

            Hallo XYZ1,

            es reichen die Steuerbescheinigungen (solltest du von jeder Bank bekommen haben oder noch bekommen können); Kontoauszüge oder Abrechnungen sind nicht nötig. Nur sogenannte Altgeschäfte (Wertpapierkauf vor 2009) muss man selber belegen; diese gehören aber dann auch weiterhin in die Anlage SO.

            Zur Zusatzfrage: Ja, wer nicht in einer (steuerpflichtigen) Kirche ist, muss natürlich nichts mehr tun; so steht es aber auch direkt in der Zeile 6.

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 17.07.2010, 13:33.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

              Liege mit meinen Kapitalerträgen unterr dem Sparerpauschbetrag, könnte mir daher die Anlage KAP sparen, wenn ich nicht einen ausländisch thesaurierenden Fonds hätte, dessen ausschüttungsgleichen Erträge in Zeile 15 einzutragen sind. Jetzt meine Fragen:

              Was muss ich im Zeilenfeld 4-6 der Anlage KAP ankreuzen ?

              Ist es ausreichend, nur Zeile 15 einzutragen ? Kann ich mir die Eintragung der anderen Kapitalerträge sparen, weil ich ohnehin unter dem Pauschbetrag liege ? Stattdessen lediglich noch die eintragung in Zeile 14a ?

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                #8
                AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

                Hallo oregon,

                wenn du auch mit den ausländischen Einkünften unter dem Sparerpauschbetrag liegst, musst du imho auch keine Anlage KAP abgeben.

                Wenn du darüber liegst (oder vorsichtshalber erklären möchtest), würde ich Zeile 5 wählen. Zusätzlich sind dann die Zeilen 7, 14 und 14a auszufüllen, ggf. mit Null.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Einkommensteuer 2009: Anlage KAP - 14; Anlage KAP - 4, 5, 6

                  Hallo Stefan,

                  Danke für die schnelle Antwort.

                  Glaube auch, dass Zeile 5 die richtige ist, weil 4 und 6 ja eigentlich gar nicht passen.

                  Ich möchte die ausschüttungsleichen Erträge des thesaurierenden ausländischen Fonds in Zeile 15 vorsichtshalber erklären, auch wenn sich dadurch zunächst keine steuerlichen Auswirkungen ergeben. Wenn ich aber nach z.B. 10 Jahren den thesaurierenden Fonds mit Gewinn verkaufe, fällt Abgeltungssteuer dann auch an für die von Jahr zu Jahr wiederangelegten Beträge. Meine Überlegung ist dann die, die Abgeltungssteuer für die thesaurierten Beträge vom Finanzamt zurückzufordern, da ich ja meiner jährlichen Steuerpflicht nachgekommen bin und die Beträge jährlich erklärt habe (Stichwort:Vermeidung der Doppelbesteuerung).
                  Zuletzt geändert von oregon; 17.07.2010, 14:14.

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