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Pflegegeld für ein Pflegekind (Vollzeitplfege)

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    Pflegegeld für ein Pflegekind (Vollzeitplfege)

    Hallo,

    muss man das Pflegegeld für ein Kind, welches sich in der Vollzeitpflege befindet, in der Steuererklärung angeben?
    Das Pflegegeld ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 11 EStG.

    DANKE

    #2
    AW: Pflegegeld für ein Pflegekind (Vollzeitplfege)

    Zitat von rume99 Beitrag anzeigen
    muss man das Pflegegeld für ein Kind, welches sich in der Vollzeitpflege befindet, in der Steuererklärung angeben?
    Das Pflegegeld ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 11 EStG.
    Meiner Meinung nach nicht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

    Kommentar


      #3
      AW: Pflegegeld für ein Pflegekind (Vollzeitplfege)

      Weil das Pflegegeld als Beihilfe zur unmittelbaren Förderung der Erziehung von Jugendlichen steuerfrei ist, muss es nicht erklärt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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