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Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

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    Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

    Zur Bearbeitung der Steuererklärung soll ich zu meinem Kleingewerbebetrieb folgende Unterlagen nachreichen (Gewerbebetriebsfinanzamt ist nicht das gleiche, wie von meinem Wohnort)

    - Erklärung der gesonderten Feststellung der Einkünfte (!Hab ich mittlerweile schon abgeschickt)
    - zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

    Jetzt die Frage: Welches Formular ist das Anlagenverzeichnis in Elster? Ich check das leider nicht.

    Herzlichen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

    Hallo 0Ahnung,

    das Anlagenverzeichnis ist Teil der EÜR -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Eine gesonderte Feststellung kannst du allerdings nicht mit Elsterformular versenden -> ich denke du bist in Mein Elster unterwegs ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

      Hallo holzgoe,

      danke für die Antwort. Die EÜR habe ich schon an mein Wohnortsfinanzamt geschickt, bevor die Nachforderung des Finanzamtes (Gewerbebetrieb) kam- jetzt will das Finanzamt des Gewebebetriebs eben noch das Anlagenverzeichnis. Aber wie kann ich das in Elster machen?

      Danke im Voraus fürs Antworten

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        #4
        AW: Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

        Hallo 0Ahnung,

        dann müsstest du eben die komplette EÜR an das Gewerbebetriebsfinanzamt schicken, denn ob in der Software Elsterformular oder in der Webanwendung Mein Elster, das Anlagenverzeichnis ist in die EÜR eingebunden, du kannst es nicht separat versenden.

        Tschüß

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          #5
          AW: Zur Ermittlung des Gewinns: Anlagenverzeichnis

          In Mein ELSTER muss man die Anlage AVEÜR möglicherweise nach wie vor selbst hinzufügen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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