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Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

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    Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

    Guten Tag,
    kann mir jemand einen Erklärung geben, warum die Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge deutlich niedriger ist, als der Ansatz des Betrages in der Splittingtabelle?

    Ist die Frage in diesem Forum überhaupt richtig platziert?

    Schöne Grüße

    #2
    AW: Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

    Zitat von Lyskirch Beitrag anzeigen
    Ist die Frage in diesem Forum überhaupt richtig platziert?
    Das weiß ich nicht. Du erstellst die Lohnsteuerbescheinigung als ehemaliger Arbeitgeber eines Ruheständlers?

    Die Splittingtabelle gibt die Einkommensteuer für ein zusammenveranlagtes Ehepaar an. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und ist abhängig von der Steuerklasse.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

      Du vergleichst Äpfel mit Birnen, das ist nicht zielführend.

      Einkommensteuertabellen gehen von einem zu versteuernden Einkommen aus, Lohnsteuertabellen vom Bruttolohn. Da geht noch dies und das weg.

      So erhalten Versorgungsempfänger (noch) einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

      Auch eine Vorsorgepauschale wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

        Zitat von Lyskirch Beitrag anzeigen
        Ist die Frage in diesem Forum überhaupt richtig platziert?
        Hallo Lyskirch,

        deinen vorherigen Beiträgen in diesem Jahr ist zu entnehmen, dass du selbst Rentner bist und mit Elsterformular arbeitest.

        Ich verschiebe dich mal ins passende Unterforum.

        Hier geht es um Probleme von Arbeitgebern mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Beschäftigten.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

          Hallo und Danke allen, die so schnell auf meine Frage geantwortet haben.

          Mir ist schon klar, dass man die von den Vorsorgebeiträgen abgezogenen Lohnsteuer nicht mit der Einkommensteuer aus der Splittingtabelle vergleichen kann. Konkret geht es um erhaltene Vorsorgebezüge meines Arbeitgebers. Die einbehaltene Lohnsteuer (St.Klasse 3) ergibt einen bestimmten Betrag. Wenn ich den gleichen Betrag der Vorsorgebezüge bei der Splittingtabelle ansetze, zeigt sich ein deutlich höherer Betrag als Einkommensteuer.

          Lassen wir es dabei.

          Schönen Dank und freundliche Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuer auf Versorgungsbezüge

            Wenn ich den gleichen Betrag der Vorsorgebezüge bei der Splittingtabelle ansetze, zeigt sich ein deutlich höherer Betrag als Einkommensteuer.
            Das ist schon klar! Den gleichen Betrag darf man ja auch nicht ansetzen, man muss zunächst das zu versteuernde Einkommen -zvE- ermitteln. Diesen Wert gibt man dann in den Steuerrechner ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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