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  • JamesBondoo7
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Da stellt sich doch die Frage: Bist du WIRKLICH Kleinunternehmer nach §19 UStG, oder einfach nur in "Kleiner Unternehmer". Du musst wissen: "Kleinunternehmer" ist ein fester umsatzsteuerlicher Begriff. Was trifft nun auf dich zu?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Zitat von Sinan Beitrag anzeigen
    .....
    auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.
    Hallo Sinan,

    ich glaube nicht, dass das Finanzamt dir so eine Begründung gegeben hat.

    Ein Kleinunternehmer kann auch eine USt-ID. haben, um innergemeinschaftliche Vorgänge zu deklarieren, wurde auch schon mehrfach erwähnt -> genau das hat sicherlich das Finanzamt gemeint

    Weist du auf jeder Rechnung an deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer aus ? Dann bist du aber kein Kleinunternehmer mehr.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Kleinunternehmer, die eine Umsatzsteuer-ID haben, müssen für ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, das ist richtig.

    Du hast im 2. Quartal nach deinen Angaben für insgesamt 346,78 Euro Waren eingekauft. Erklären musst du davon die Einkäufe, die du unter Nutzung deiner ID in einem anderen EU-Land getätigt hast.

    Dafür musst du die deutsche Umsatzsteuer bezahlen, denn dein Lieferant hat dich ja steuerfrei beliefert.

    auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.
    Das ist Unsinn! Wenn du das machst, musst du die Umsatzsteuer auch abführen.

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  • Sinan
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    also nochmal für alle.
    Ich bin zwar als Kleinunternehmer / Nebenerwerb angemeldet, aber dennoch muss ich lt. FA vierteljährlich UsVA abgeben, auch soll ich MwSt. in Rechnung angeben, da ich ein Ust-ID habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Als Kleinunternehmer darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, deine Einnahmen haben in Zeile 26 nichts zu suchen

    Als Kleinunternehmer bist du auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, du darfst deshalb in Zeile 53 keine Vorsteuer geltend machen.

    Erklären musst du allerdings deine Einkäufe in Frankreich, die gehören aber in die Zeile 33 der UVA.

    Ist das denn so schwer zu verstehen?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo Sinan,

    das wären aber die normalen Eintragungen für jemanden, der kein Kleinunternehmer ist.

    Du schreibst aber, dass du Kleinunternehmer bist. Da darfst du keine Umsatzsteuer (Zeile 26) in Rechnung stellen und du hast auch keinen Vorsteuerabzug (Zeile 53)
    Ein Kleinunternehmer gibt auch keine Voranmeldungen ab, außer in Zeiträumen wo innergemeinschaftliche Erwerbe gelaufen sind -> siehe @ L.E.Fant

    Tschüß

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  • Sinan
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo Zusammen,

    ich habe jetzt in der Zeile 26 den Nettowert von 86,00 Euro für die Einnahmen im zweiten Quartal rein geschrieben und für die Ausgaben habe ich die Zeile 53 verwendet, wobei ich da nur die MwSt zusammen addiert haben und eingetragen.

    Hoffe es stimmt dann soweit.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo Sinan,

    du darfst also die Umsatzsteuer in den Rechnungen von deinen Lieferanten nicht als Vorsteuer geltend machen, deshalb kein Eintrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung.

    Tschüß

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  • Sinan
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wobei du als Kleinunternehmer zwar die Umsatzsteuer für deine innergemeinschaftlichen Erwerbe anmelden und bezahlen musst, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

    Aber das weißt du ja sicher!
    Nicht wirklich, was genau meinst du damit?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Wobei du als Kleinunternehmer zwar die Umsatzsteuer für deine innergemeinschaftlichen Erwerbe anmelden und bezahlen musst, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

    Aber das weißt du ja sicher!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Dann gilt natürlich meine Antwort aus dem anderen Thread: https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post273538

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  • Sinan
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Hi Elefant,

    ich habe die Kleinunternehmerregelung aber dennoch habe ich eine Umsatzsteuer ID, da ich auch in EU Länder einkaufe bzw. Verkaufe.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung

    Rechnungsbeträge gehören grundsätzlich nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Im anderen Thread wurde ja schon gerätselt ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Also, ich kann Deine Frage so wirklich nicht beantworten.

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  • Sinan
    hat ein Thema erstellt Umsatzsteuervoranmeldung.

    Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,

    ich öffne das neue Thread da das Thema doch hier anders ist.
    Ich muss lt FA Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, kann mir einer sagen, in welche Zeile ich die Beträge von der Rechnungen eintragen muss, die ich von Lieferanten erhalten habe?
    Ich habe ganze sieben Rechnungen gesamt Summe 346,78 Euro.
    Und habe in der 2. Quartal keine Einnahme gehabt.

    Wie sollte da mein Formular aussehen?

    danke im Voraus
    Sinan
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