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UStVA Wo Reverse Charge Verfahren angeben

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    UStVA Wo Reverse Charge Verfahren angeben

    Hallo und guten Abend,

    ich habe zum ersten Mal mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land zusammen eine sonstige Leistung an einen Kunden von mir in Deutschland erbracht. Ich stellte die RG an den Kunden. Der EU-Unternehmer hat mir eine Rechung ohne USt für seinen Anteil mit dem Hinweis des Reverse Charge Verfahrens gestellt. Er wird hierfür eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

    Wo in meiner USt Voranmeldung im ELSTER Formular muss ich die Ausgabe an diesen Unternehmer genau eintragen?

    Ich freue mich über Antworten
    Schönen Abend!

    #2
    Wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt, erklärst du diese in Zeile 40, der Vorsteuerabzug dafür gehört in die Zeile 58,

    vorausgesetzt, du bist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit ElsterFormular ging das schon 2020 nicht mehr, geschweige denn 2021.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ElsterFormular stand letztmalig für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2019 zur Verfügung. Für 2020 und 2021 musst Du eine andere Software oder Mein Elster verwenden.

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