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Abgeltungssteuer

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    Abgeltungssteuer

    Ich habe im Formular Kapitalerträge angegeben, weil in diesen auch Gewinne aus Aktienverkäufen enthalten sind, die ich mit bescheinigten Verlusten des letzten Jahres verrechnen lassen will.
    In der Berechnung wird aber nicht berücksichtigt, dass ich darauf schon Abgeltungsteuer bezahlt habe (was ich auch angegeben habe) sondern die Abgeltungsteuer wird noch einmal ausgewiesen und zusätzlich zur regulären Einkommensteuer berechnet.
    Da stimmt doch was nicht?

    #2
    AW: Abgeltungssteuer

    Hallo,

    erstmal grundsätzlich: für die Altverlustverrechnung ist KAP Zeile 5 anzukreuzen und es müssen Erträge in entsprechender Höhe erklärt werden (KAP Zeile 8! ist hier maßgebend). Zusätzlich muss noch ein spezieller Antrag gestellt werden (Zeile 59).

    In der Elsterberechnung wird dies aber nicht dargestellt, da man ja die Altverluste auch gar nicht eintragen kann.
    Hilfsweise kann der Verlustvortrag in dem Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eingetragen werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der dort eingetragene Betrag nicht denjenigen aus KAP Zeile 8 übersteigt.
    Und wie gesagt, das funktioniert nur hilfsweise und ist so eigentlich nicht vorgesehen, führt aber in der Regel zum richtigen Ergebnis. Da diese zusätzlichen Angaben niemals mit an das Finanzamt übertragen werden, es ist egal, was man dort einträgt.

    Die bereits bankseitig abgeführte Abgeltungsteuer wird bei der Berechnung als Vorauszahlung berücksichtigt (siehe die Tabelle gleich zu Beginn)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Abgeltungssteuer

      Hallo nochmal,

      eine kurze Anmerkung noch: ich ging davon aus, dass es sich bei den Gewinnen um Neugewinnen handelt (Kauf! 2009).

      Wenn es sich hingegen um Altgeschäfte handelt (Kauf 2008 und Verkauf 2009), so gehören diese nicht in der Anlage KAP, sondern wie bisher in die Anlage SO (incl. Halbeinkünfteverfahren; aber auch incl. einjähriger Spekulationsfrist, also eventuell schon steuerfrei).

      MfG Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 20.07.2010, 00:14.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Abgeltungssteuer

        Zur Darstellung der Berechnung:

        Normalerweise werden die Steuern auf den Gewinn noch einmal berechnet (entweder mit 25% oder dem persönlichen Steuersatz - je nachdem, was beantragt wurde und was günstiger ist). Diese Steuern werden dann zusammen mit der Einkommensteuer auf die restlichen Einkünfte angezeigt.

        Anschließend wird die bereits gezahlte Abgeltungsteuer wieder abgezogen (allerdings unter einem anderen Namen).

        Wird der Gewinn aus der Aktienveräußerung mit 25% versteuert wird daher zunächst die Steuer auf die Einkommensteuer drauf- und anschließend in der selben Höhe wieder heruntergerechnet.

        Was die Altverluste angeht - die Auswirkungen hieraus sieht man dann (wie schon beschrieben) erst im echten Bescheid.

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          #5
          AW: Abgeltungssteuer

          Ich habe eine Frage zur Verrechnung mit Altverlusten:
          Ich habe verstanden, dass aus der Steuerbescheinigung der Bank die Angaben zu den Zeilen 8 und 9 übernommen werden müssen, zusätzlich Zeilen 5 und 59.
          Müssen auch die restlichen Angaben aus der Steuerbescheinigung ins Formular eingetragen werde, also Höhe der Kapitalerträge, gezahlte Steuern etc., auch wenn hier alles mit der Abgeltungssteuer erledigt ist ?

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            #6
            AW: Abgeltungssteuer

            Natürlich, insbesondere, da man in dem beschriebenen Szenario ja gerade nicht will, dass mit der Abgeltungsteuer alles erledigt ist, sondern die auf die mit den Altverlusten zu verrechnenden Gewinne entfallenen Steuern höchstwahrscheinlich wieder haben will.

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