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Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

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    Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

    Hallo,

    ich bin selbstständig und berechnete meine Einkommenssteuererklärungen seit Jahren ohne Probleme mit dem Elster-Formular.

    Nun bin ich dabei die Einkommenssteuererklärung der Freundin zu übernehmen, dabei sind folgende Fragen aufgekommen:

    Warum unterscheiden sich die Berechnungsarten zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?
    Auf 28898 Brutto Jahresgehalt wurden 4291 Lohnsteuer für 2009 abgeführt.
    Laut Einkommenssteuertabelle (Formel) sind aber 5352 fällig.
    - Steuerklasse I, ohne Abzüge/Freibeträge

    Sollte die kummulierte Lohnsteuer nicht der fälligen Einkommenssteuer entsprechen??

    Fragen über Fragen!

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

    Man sollte nicht Bruttoentgelt mit zvE verwechseln.

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      #3
      AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

      Hallo phex77,

      mal ein ganz grober Überblick:

      Die Lohnsteuer (und deren Tabellen) gehen vom Bruttoentgelt aus, wobei bestimmte Sonderausgaben und Pauschalen bereits in die Tabelle eingerechnet sind.

      Die Einkommensteuer hingegen geht vom zu versteuernden Einkommen, dabei sind die besagten Sonderausgaben und Pauschalen schon abgerechnet, es ist also immer geringer als das Bruttoeinkommen.

      Dem entsprechend stimmen die Steuersätze eines bestimnmten Betrages nicht überein.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

        Also ist es richtig, dass ein Arbeitnehmer der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - aber keine Werbungskosten/Fahrtkosten/Altersvorsorge vorweisen kann - immer nachzahlen muß?

        Wo finde ich eine Liste aller möglich ansetzbaren Pauschalen?

        Vielen Dank!

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

          Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
          Also ist es richtig, dass ein Arbeitnehmer der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - aber keine Werbungskosten/Fahrtkosten/Altersvorsorge vorweisen kann - immer nachzahlen muß?
          Nein. Vielleicht solltest du einfach mal die Daten eingeben, da wird doch ausführlich dargestellt, wie aus dem Bruttoentgelt das zvE ermittelt wird.

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            #6
            AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

            Hallo phex77,

            >>>Also ist es richtig, dass ein Arbeitnehmer der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - aber keine Werbungskosten/Fahrtkosten/Altersvorsorge vorweisen kann - immer nachzahlen muß?

            Nein, eigentlich im Gegenteil, wer nur die normalen Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) und keine Werbungskosten hat, bei dem wird vermutlich der Arbeitgeber ziemlich genau die Steuern abgeführt haben, zu denen es auch über die Steuererklärung kommt; daher ist er auch meist nicht erklärungspflichtig. Wohlgemerkt, das gilt nur für Steuerklasse 1 und 4.

            >>>Wo finde ich eine Liste aller möglich ansetzbaren Pauschalen?

            Die wichtigste Pauschale für Arbeitnehemer ist der Werbungskostenpauschbetrag (920 Euro). Dieser wird automatisch berücksichtigt, sobald man die Anlage N abgibt (es kann natürlich nicht ins Minus gehen). Unter Werbungskosten fallen insbesondere die Fahrtkosten, aber auch Fachliteratur, spezielle Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge etc. Solange man damit in Summe unter der Pauschale bleibt, lohnt eine Angabe nicht.

            Und bei den Sonderausgaben gibt es höchstbeträge, daher reichen oft schon die (in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten) Sozialversicherungsbeiträge. Eventuell lohnt aber, weiteres anzugeben, etwa private Versicherungen (außer Sachversicherungen, die gehören nicht dazu); einzutragen in der Anlage Vorsorgeaufwand.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

              Man kann es ja recht schnell abschätzen:

              28900 Euro

              19,9% RV, sind 5751. Davon 68% sind 3910, abzüglich AG-Anteil (2875) bleiben 1035.
              GKV und ALV sind gedeckelt auf 1500.
              Arbeitnehmerpauschbetrag 920, Sonderausgabenpauschale 36, also insgesamt

              28900-1035-1500-920-36 ergibt zvE 25409. Ergibt ESt 4292, tatuff.

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                #8
                AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

                Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
                . . . aber keine Werbungskosten/Fahrtkosten/Altersvorsorge vorweisen kann . . .
                kann er aber immer, denn nichtselbständige Arbeit ist typischerweise sozialversicherungsPFLICHTig und die vielfach erwähnte Werbungskostenpauschale von 920 gibt es ja auch per se.

                sh. meine Vorredner ;-)

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                  #9
                  AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Man kann es ja recht schnell abschätzen:

                  28900 Euro

                  19,9% RV, sind 5751. Davon 68% sind 3910, abzüglich AG-Anteil (2875) bleiben 1035.
                  GKV und ALV sind gedeckelt auf 1500.
                  Arbeitnehmerpauschbetrag 920, Sonderausgabenpauschale 36, also insgesamt

                  28900-1035-1500-920-36 ergibt zvE 25409. Ergibt ESt 4292, tatuff.
                  SUPER !!!
                  Danke, das hat mir sehr geholfen !!

                  Durch die Pauschbeträge kann ich mir zukünftig den Aufwand sparen.
                  Ich bin mit der derzeitiger Erklärung bei 10 Euro Erstattungsbetrag - für 10 Euro gebe ich die Erklärung dann besser ohne Anhänge ab.

                  Eine Frage noch:

                  Es wurde gesagt das mit Abgabe der Anlage N der Pauschbetrag für Werbungskosten automatisch erfasst wird. Gilt dies auch für die restlichen Pauschbeträge?

                  So das ich schlussendlich lediglich die Anlage N mit den Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung füttere ?

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                    #10
                    AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

                    Erklärung ist abgeschickt.

                    Vielen Dank für die Hilfe !!

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                      #11
                      AW: Lohnsteuer vs. Einkommenssteuer

                      Die Anlage Vorsorgeaufwand kann man schon noch hinzufuegen und das entsprechende Kreuzchen in Zeile 10 machen (normale Arbeitnehmer bei 'JA'), die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N) zu den Sozialversicherungsbeiträgen werden hier hinein uebernommen.
                      Für die Beiträge zu den Sozialversicherungen gibt es nicht unbedingt Pauschalen, hoechstens eine Begrenzung nach oben, von daher macht eine Abgabe dieser Anlage Sinn - VERMUTLICH wird ein verständiger Sachbearbeiter diese Werte aber (zumindest dieses Jahr) auch ohne die entsprechende Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigen.

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