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Anlage AV, Elterngeld. Wer hat recht?

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    Anlage AV, Elterngeld. Wer hat recht?

    Hallo, kann mir bitte sagen, ob Elterngeld zur Entgeltersatzleisungen gehört?

    In Video:
    https://www.youtube.com/watch?v=bcYu...KW-lDuyse9I7B1
    sagte er (min 7:17), dasss es nicht gehört.

    Aber hier:
    https://www.steuerkanzlei-friedrich....rklaerung.html
    steht, dass es gehört zur Ersatzleistungen (Punkt 4).

    Danke für Ihre Hilfe

    #2
    Es ergibt sich doch aus der Eingabehilfe eindeutig, dass in der Anlage AV kein Elterngeld anzugeben ist.

    Kommentar


      #3
      Natürlich gehört das Elterngeld zu den Entgeltersatzleistungen. Es ist in Zeile 43 des Hauptvordrucks einzutragen.

      In der Anlage AV muss es gemäß der Hilfe zu Zeile 8 anscheinend nicht erfasst werden. Dort würden die Angaben das vorherige Jahr betreffen.

      Deine Links habe ich nicht aufgerufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Deine Links habe ich nicht aufgerufen.
        Aus dem ersten ergibt sich, dass das Elterngeld nicht in der Anlage AV anzugeben ist. Im zweiten heißt es, dass das Elterngeld in den Hauptvordruck gehört.

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          #5
          Aus dem ersten ergibt sich, dass das Elterngeld nicht in der Anlage AV anzugeben ist
          Wobei ich den Grund dafür nicht kenne. Ich habe dazu allerdings auch noch nie recherchiert. Andere Lohnersatzleistungen müssen ja angegeben werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Genau das irritiert mich. Erstmal gehört es und ein anderes mal dann nicht, obwohl daselber Definition ist

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              #7
              trotzdem vielen Dank

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                #8
                Diese Angaben in der Anlage AV dienen nur der Ermittlung des sog. Mindesteigenbeitrags. Möglicherweise zählt dabei das Elterngeld nicht und muss

                deshalb nicht angegeben werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Tktrakehner Beitrag anzeigen
                  Genau das irritiert mich. Erstmal gehört es und ein anderes mal dann nicht, obwohl daselber Definition ist
                  Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die für den Mindesteigenbeitrag nicht berücksichtigt wird. Deswegen steht es auch so im Formular und im Anwendungsschreiben des BMF zur Riester-Rente.

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