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Lohnsteuerbescheinigung und Lohnersatzleistungen nicht abrufbar

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    Lohnsteuerbescheinigung und Lohnersatzleistungen nicht abrufbar

    Hallo,

    ich nutze seit 2018 das Elster-Zertifikat, um Daten vom Finanzamt abzurufen und automatisch in mein Steuer-Programm zu übertragen. Klappt bei mir und meiner Frau wunderbar. Bei meiner Mutter sind die Lohnsteuerbescheinigung und Lohnersatzleistungen nicht abrufbar. Lediglich die Religionszugehörigkeit wird bereitgestellt. Das Problem hatte ich bereits 2019. Ist das ein Einstellungsfehler oder liegt das am AG?

    Lieben Gruß Rob

    #2
    Bei meiner Mutter sind die Lohnsteuerbescheinigung und Lohnersatzleistungen nicht abrufbar. Lediglich die Religionszugehörigkeit wird bereitgestellt.
    Wenn die Religionszugehörigkeit bereitgestellt wird, ist es jedenfalls kein Einstellungsfehler. Hat deine Mutter denn schon den Ausdruck der

    elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber erhalten ? Die Datenbereitsteller müssten zwar bis Ende Februar übermitteln,

    aber nicht alle halten die Fristen ein. Bei mir fehlt auch noch die Bescheinigung für meine Riesterrente, ich habe aber auch die Leistungsmitteilung

    noch nicht erhalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn es um nur 2020 gehen würde, wäre es grundsätzlich möglich, dass man sich noch etwas gedulden müsste. Aber wie geschrieben besteht das Problem bereits für 2019.

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        #4
        Aber wie geschrieben besteht das Problem bereits für 2019.
        Hast du den Abruf schon mal in Mein ELSTER direkt getestet: Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen.

        Manche Steuerprogramme stellen die Bescheinigungen nämlich alternativ über eigene Abrufserver zur Verfügung, was auch nicht immer funktioniert.

        Wenn auch bei Mein ELSTER nichts abrufbar ist, solltest du dich an die zentrale Rechteverwaltungsstelle deines Bundeslands wenden.

        Die Kontaktdaten sind hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Tipp. Leider ergibt der Abruf auch hier das gleiche Resultat. Ich werde es über den von dir angegebenen Kontakt versuchen. Schönes Wochende!

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