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Werbungskosten- Fahrten zur Arbeit

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    Werbungskosten- Fahrten zur Arbeit

    Hallo, ich habe eine Frage zur Abrechnung der Fahrtkosten bzw. zur Eingabe.
    Ich fahre täglich 12 km zur Arbeit (einfache Strecke), 7 km davon fahre ich mit dem Auto und anschließend 5 km mit dem Bus. Habe das auch so im Formular eingegeben.
    In der anschließenden Berechnung von Elster berechnet das Programm jedoch wie viel die gesamte Strecke mit dem Pkw kosten würde (807 €) und stellt dem gegenüber die Busfahrkosten (784 €), um dann den höheren Betrag von 807 € als Fahrtkosten abzuziehen.
    Ich habe real jedoch 784 € Busfahrkarte bezahlt und zusätzlich die Teilstrecke mit dem eigenen Pkw 470,40 € = 1.254,40 €
    Wie oder wo kann ich so etwas eintragen? Oder wo habe ich die Möglichkeit, eine Anmerkung für das Finanzamt zu machen?
    Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.


    #2
    In der anschließenden Berechnung von Elster berechnet das Programm jedoch wie viel die gesamte Strecke mit dem Pkw kosten würde (807 €) und stellt dem gegenüber die Busfahrkosten (784 €), um dann den höheren Betrag von 807 € als Fahrtkosten abzuziehen.
    Die Berechnung ist korrekt. Genauso ist das nämlich bei der Entfernungspauschale gesetzlich geregelt. Dazu musst du nichts anmerken.

    Das Programm ElsterFormular steht letztmals für das Steuerjahr 2019 zur Verfügung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also wird nicht das anerkannt, was ich wirklich bezahlt habe, sondern nur ein Teil davon. Finde ich ehrlich gesagt gar nicht gut. Es wird einem angeraten aus umwelttechnischen Gesichtspunkten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und wenn man es tut, wird es noch nicht einmal steuerlich anerkannt.

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        #4
        Also wird nicht das anerkannt, was ich wirklich bezahlt habe, sondern nur ein Teil davon.
        So ist das. Darum heißt es ja auch Entfernungspauschale und nicht Fahrtkosten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dir vielen Dank für die Erklärung!

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