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Arbeitgeber hat Abfindung nicht versteuert

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Abfindung nicht versteuert

    Es gibt in der Anlage N auch die Zeilen 18 und 21. Eine davon dürfte für diesen Fall passen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber hat Abfindung nicht versteuert

    Hallo jonhconstantine11,

    du musst doch irgendwelche Unterlagen über die Abfindung haben, die vertragliche Regelung will das Finanzamt mit Sicherheit haben.
    Das Finanzamt entscheidet ja, ob die 1/5-Regelung Anwendung findet.

    Auf alle Fälle gehört das in die Anlage N, du müsstest eben den Bruttobetrag in die Anlage N eintragen und Nullen bei Lohnsteuer und Soli.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • jonhconstantine11
    hat ein Thema erstellt Arbeitgeber hat Abfindung nicht versteuert.

    Arbeitgeber hat Abfindung nicht versteuert

    Hallo Zusammen,

    falls ich im falschen Forum bin, bitte ich, das Thema zu verschieben. Danke!

    Nun mein Anliegen,
    Nach meiner Elternzeit in Februar 2018 wurde mein Arbeitsverhältnis aufgehoben. Meine Abfindung wurde Brutto für Netto vereinbart und nicht vom damaligen Arbeitgeber versteuert, da er der Meinung war, dass die Abfindung nicht versteuert werden muss. Eine Lohnsteuerbescheinigung für 2018 habe ich nicht erhalten und werde es wahrscheinlich auch nicht.
    Nun ist es an der Zeit, die Steuererklärung von meinem Mann und mir zu machen und ich verzweifle langsam.

    Wo trage ich denn jetzt die Abfindung im Elster-Formular ein? Und greift die 1/5 Regelung noch?

    Ich war 2018 in keinen Angestelltenverhältnis mehr und habe auch kein Arbeitslosengeld erhalten.

    Lieben Dank für Eure Hilfe.
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