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Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendunge

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    Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendunge

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Steuerbescheid (Eheleute) für 2009 vom FA erhalten. Dort wird nach den Altersversorgeaufwendungen bei den übrigen Vorsorgeaufwendungen nur der Betrag von 3.000 € als abzugsfähigen Höchstbetrag aufgeführt. Bei der Steuerberechnung von Elster geht der volle überschüssige Betrag (Übrige Vorsorgeaufwendungen ./. AG-Zuschuss zur KV und PV) in die Berechnung ein.

    Was ist jetzt richtig?

    Heiko

    #2
    AW: Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendunge

    Hallo Heiko,

    die Höchstbeträge liegen bei 1.500 Euro (ab 2010 1.900 Euro) für Personen, die ihre Krankversicherung NICHT komplett selbst getragen haben (in der Regel Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Familienversicherte) und bei 2.400 Euro (ab 2010 2.800 Euro) für die anderen (in der Regel Selbständige); bei Ehepaaren natürlich die entsprechende Summe.

    Da du von AG-Zuschüssen schreibst, seit ihr wohl Arbeitnehmer und damit ist der Bescheid korrekt. Elster sollte das aber bei richtiger Eingabe auch so ausrechenen. Ich vermute mal, dass - wie so oft - in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 fälschlicherweise "Nein" angekreuzt wurde.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 24.07.2010, 19:48.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendungen

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Ich vermute mal, dass - wie so oft - in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 fälschlicherweise "Nein" angekreuzt wurde.
      OT
      . . . und dafür, dass dies weiter so bleibt, sorgt die BARMER GEK.
      In ihrer aktuellen Mitgliederzeitschrift Gesundheit konkret 3/2010 werden die im Jahr gezahlten Beiträge zur Familienversicherung (Kinder und Ehefrau) einer fünfköpfigen Musterfamilen Sommer mit EUR 2749 angegeben! Das heißt, der erfolgreiche alleinverdienende Familienvater mit Ehefrau und drei Kindern hat bei dem Beitragssatz von 14,9 v.H. mit rd 1537,50 EUR kaum mehr als die Hartz IV-Regelsätze (1364,20 EUR zzgl. Kosten der Unterkunft)!!
      ( Quelle: http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Presse-Center/Infomaterial/Mitarbeitermagazin/Mediadaten_20Gesundheitsmagazin.html )
      Wenn denn schon den Sozialversicherern Vurwechslengen unterlaufen, wie soll da der einfache Steuerbürger den Durchblick behalten?
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendunge

        Hallo DC1961,

        so ganz weiß ich nicht, worauf du hinaus willst.

        Mir ist aber aufgefallen, dass ein KV-Beitrag von 2749 Euro auf ein Bruttoeinkommen von 18450 Euro (2749/14,9%) schließen läßt; wohlgemerkt Brutto, Netto etwa 14718 Euro, macht 1226 Euro p.m.

        Und wie damit eine 5-köpfige (Muster!)Familie ernährt werden soll, ist schon fraglich. Meintest du das?

        Ich vermute aber, man hat hier mal wieder nur die Arbeitnehmerbeiträge in dier Rechnung einfließen lassen; für die weiteren 7% muss der Versicherte ja gar nicht arbeiten. LOL
        Dann komme ich auf Brutto 34797 Euro und Netto (ohne Kirche) auf 24926 Euro, also 2077 Euro p.m.; auch nicht Luxus, aber immerhin. Und das Kindergeld (3x!) sollte man auch nicht vergessen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Höchstgrenze bei übrigen Vorsorgeaufwendungen

          Genau so, Stefan,
          bei den gezahlten Beiträgen werden nur die Arbeitnehmeranteile berücksichtigt!
          Deshalb muss auch hier immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Frage in Anlage Vorsorgeaufwand: Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge für alle ArbeitnehmerInnen mit einem fetten JA zu beantworten ist.
          Bei den Leistungen vergisst die BARMER GEK konsequenterweise die Zahlungen an den Arbeitgeber als Ausgleich für Krankheitsaufwendungen (U1), hier für fünf Tage Krankenhausaufenthalt.
          Dann wirbt die BARMER GEK damit, dass sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Familienvaters eine Haushaltshilfe bezahlt, da ja Mutter und die beiden kleineren Kinder gerade auf Mutter-Kind-Kur sind. Bei Kosten von 5600EUR im Monat hierfür, sollte der erfolgreiche Familienvater Sommer an eine Umschulung denken. Wir beide kommen jedenfalls auch bei wohlwollender Berechnung auf ein deutlich geringeres Salär für ihn.
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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