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Ich habe durch einen Prozess vorm Arbeitsgericht eine hohe Nachzahlung nebst Zinsen erhalten, nun ist meine Frage ob ich diese Zinsen in der Anlage KAP angeben muss und wenn ja wo ich selbige eintrage.
Wenn das wirklich stimmt, was ich nicht überprüft habe, wäre die Zeile 14 der Anlage KAP eine gute Wahl.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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