Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Festgeld im Ausland und Freibetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Festgeld im Ausland und Freibetrag

    Hallo, hoffe das ist hier eine richtige Stelle wo ich die Frage stellen kann.

    Ich hatte vor 3 Jahren Festgeld in Frankreich angelegt und bekam hier ca. 500 Euro an Zinsen von der Bank überwiesen. Ich bekam von der Bank eine Steuerbescheinigung damit ich die Zinsen bei der Steuererklärung angeben kann, das habe ich auch gemacht, im KAP-Formular.
    Seit einigen Jahren bekommt man ja im Elster-Formular den Betrag angezeigt, den man erstattet bekommt oder nachzahlen muss.
    Als ich nun den Zinsbetrag von ca. 500 Euro eingegeben hatte, wurde der angezeigte Rückerstattungsbetrag deutlich gemindert.

    Gilt also der Freibetrag von 801 Euro nicht für Zinsen im Ausland?
    Die Bank in Frankreich hatte keine Steuern abgeführt. Ein Freistellungsauftrag ist ja meines Wissens nur für Banken im Inland anzufragen.

    Habe ich hier was falsch oder nicht angegeben?


    Ich habe mich bereits überall wundgesucht, aber ich stehe mit diesen Themen leider irgendwie auf Kriegsfuß.

    Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, bei mir geht es momentan um die Entscheidung in Zukunft im Aus- oder Inland anzulegen.



    #2
    Zitat von Giftick Beitrag anzeigen
    Hallo, hoffe das ist hier eine richtige Stelle wo ich die Frage stellen kann.
    Das kommt darauf an, ob du wirklich mit ElsterFormular arbeitest. Tipp: Nicht jedes Formular, wo irgendwo Elster steht, ist ElsterFormular. EF ist eine lokal installierte Software unter Windows, die für die Einkommensteuer letztmalig für 2019 zur Verfügung stand.

    Zitat von Giftick Beitrag anzeigen
    Gilt also der Freibetrag von 801 Euro nicht für Zinsen im Ausland?
    Doch, natürlich. Irgendwo musst du ja angegeben haben, wieviel Sparerfreibetrag du ausgenutzt hast. Wenn bei inländischen Banken schon 801€ Kapitalerträge freigestellt waren, werden die 500€ aus dem Ausland natürlich voll mit 25% Abgeltungssteuer versehen. Wurde der Sparerfreibetrag im Inland z.B. nur mit 200€ ausgenutzt und somit sind noch 601€ offen, fallen die 500€ da voll rein.

    Kommentar


      #3
      Wenn bei inländischen Banken schon 801€ Kapitalerträge freigestellt waren
      Nicht die Höhe der Freistellung ist maßgeblich, sondern die Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags,

      so wie das im letzten Satz auch richtig steht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank erstmal! Ich hatte damals in der Tat Elster Formular genutzt.

        Also hätte ich in irgendeinem Feld etwas mit einem Sparerfreibetrag eingeben müssen damit der Rückerstattungsbetrag nicht gemindert worden wäre?
        Ich will es in der Zukunft nur richtig machen.
        Ich hatte in der Steuererklärung für 2018 damals lediglich in Zeile 15 "Ausländische Kapitalerträge" einen Wert eingegeben.
        Unter der Sektion "Sparer-Pauschbetrag" habe ich nichts eingegeben. Auch nicht 0. War das der Fehler?

        Kommentar


          #5
          Unter der Sektion "Sparer-Pauschbetrag" habe ich nichts eingegeben. Auch nicht 0. War das der Fehler?
          Das war natürlich falsch. Den im Inland tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag hättest du damals in der

          Zeile 13 der Anlage KAP angeben müssen, inzwischen ist das soweit erinnerlich die Zeile 17. Die inländischen Kapitalerträge muss

          man dann überhaupt nicht erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich hatte keine Zinserträge im Inland. Also hätte ich dort beim Sparer-Pauschbetrag 0 eingeben müssen, statt die Eingabe zu ignorieren?

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              wenn ich mich recht erinnere ist die Angabe in Zeile 13/17 zwingend erforderlich (Elster blockt das sonst).

              Die korrekte Erklärung für den beschriebenen Fall beinhaltet Zeile 5, 17 und 19. Steuerliche Auswirkungen hat es keine.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Die korrekte Erklärung für den beschriebenen Fall beinhaltet Zeile 5, 17 und 19.
                Nach meiner Erfahrung reichen die Angaben in den Zeilen 17 und 19 (Zeilennummern gültig 2020). Es muss kein Antrag gestellt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  puh ok... Ich werde das mal durchspielen bei der Erklärung für 2020. Darauf muss man erstmal kommen das eine eingetragene 0 einen Unterschied zum nicht-Ausfüllen darstellt.
                  Für das nächste Mal besteht dann Hoffnung das ich's hinkriege, aber das Geld von damals ist futsch.

                  Vielen Dank an alle!
                  Zuletzt geändert von Giftick; 25.03.2021, 14:15.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es muss kein Antrag gestellt werden.
                    Nicht mehr, früher war ein solcher zwingend von der Plausibilitätsprüfung gefordert. Das erspart uns zwar diejenigen Fragesteller, die sich beklagen, dass sie zwar (warum auch immer, und sei es nur, weil sie es nicht besser wissen) die Anlage KAP ausfüllen, aber gar keinen Antrag stellen wollen, lässt aber dann wiederum solche Fehleingaben zu. Mit Kreuz in Zeile 5 wäre das Ding ohne Angabe zu den in Anspruch genommenen Freibeträgen gar nicht übermittelbar gewesen.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X