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Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

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    Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Hallo

    zu EÜR 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG :

    das Finanzamt riet mir letztes Jahr, das Einzelunternehmen wegen der aktuellen Situation abzumelden. Es wird abgewartet, bis die Tätigkeit wieder ausgeführt werden darf und dann wieder angemeldet wird.

    Soll trotzdem ein Betrag eingegeben werden? D.h. das ganze ruht bis ich die Tätigkeit wieder aufnehme.

    Grüße

    #2
    Hallo Harry,

    die betroffenen Kennziffern 125 und 126 wirst du müssen ausfüllen ggf. mit 0,00 sonst kriegst du die EÜR nicht übermittelt.
    In einem anderen Thema hast du von erhaltenen Vorsteuern geschrieben, dann hast du ja eventuell keine Einnahmen, aber Betriebsausgaben und damit einen Verlust.

    Tschüß

    P.S. Wenn es um die Erklärungen für 2020 geht, kannst du die ja über Elsterformular nicht mehr machen.

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      #3
      Hallo, danke erst mal! Ich löste ein geschäftskonto auf, das heißt ich hatte eine Entnahme... ich mache das noch nicht so lange, hat das dann Nachteile bei der Steuererklärung? PS: Wie meinst du das, dass ich 2020 über das elsterformular nicht mehr machen kann...?

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        #4
        Wie meinst du das, dass ich 2020 über das elsterformular nicht mehr machen kann...?
        Das Windowsprogramm ElsterFormular stand letztmals für das Jahr 2019 zur Verfügung, die Steuerverwaltung hat das Programm eingestellt.

        Einlagen und Entnahmen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Gewinn. Sie müssen in der EÜR angegeben werden, weil bei der

        Erklärung von sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geprüft wird, ob eine sog. Überentnahme vorliegt und der Schuldzinsenabzug

        deshalb auf 2.050,00 € beschränkt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Sie müssen in der EÜR angegeben werden, weil bei der Erklärung von sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geprüft wird, ob eine sog. Überentnahme vorliegt und der Schuldzinsenabzug deshalb auf 2.050,00 € beschränkt wird.
          Ich will niemanden falsch beraten. Aber ohne Schuldzinsen kann man hier wohl auch getrost Nullen eintragen. Ich hab ich den vergangenen 20 Jahren nie Schuldzinsen geltend gemacht (bis Corona war es halt ein gesundes Unternehmen) und deshalb immer Nullen dort eingetragen - zumindest, seit es diese Felder gab. Es gab da nie ein Problem oder eine Rückfrage seitens des FA.

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            #6
            Aber ohne Schuldzinsen kann man hier wohl auch getrost Nullen eintragen.
            In der Regel werden Nullwerte akzeptiert, das ist richtig. Die Frage ist natürlich, ob man sich damit einen Gefallen tut.

            In Zeiten wie jetzt kann es doch vorkommen, dass hauptberuflich Selbstständige ins Minus rutschen und sonstige Schuldzinsen anfallen.

            Im Nachhinein dem Finanzamt gegenüber die kumulierten Einlagen und Entnahmen über Jahre glaubhaft zu machen, ist nicht so einfach,

            wenn man immer nur Nullwerte erklärt hat.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 26.03.2021, 12:16.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für eure Meinungen dazu, ein Finanzamt-Mitarbeiter sagte mir gerade am Telefon, ich könne in meinem Fall eine Null eintragen.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Im Nachhinein dem Finanzamt gegenüber die kumulierten Einlagen und Entnahmen über Jahre glaubhaft zu machen, ist nicht so einfach, wenn man immer nur Nullwerte erklärt hat.
                Da gebe ich Dir Recht, das ist in der Tat ein wertvoller Hinweis!
                Solch eine Situation war für mich halt irgendwie nie denkbar.

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