Hallo
zu EÜR 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG :
das Finanzamt riet mir letztes Jahr, das Einzelunternehmen wegen der aktuellen Situation abzumelden. Es wird abgewartet, bis die Tätigkeit wieder ausgeführt werden darf und dann wieder angemeldet wird.
Soll trotzdem ein Betrag eingegeben werden? D.h. das ganze ruht bis ich die Tätigkeit wieder aufnehme.
Grüße
zu EÜR 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG :
das Finanzamt riet mir letztes Jahr, das Einzelunternehmen wegen der aktuellen Situation abzumelden. Es wird abgewartet, bis die Tätigkeit wieder ausgeführt werden darf und dann wieder angemeldet wird.
Soll trotzdem ein Betrag eingegeben werden? D.h. das ganze ruht bis ich die Tätigkeit wieder aufnehme.
Grüße
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