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Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

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    Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

    Ich benutze ElsterFormular Version 11.5.0 Revision 4546 und habe die Daten von 2008 übernommen. ElsterFormular 2008 machte keine Probleme.

    Wir, zusammenveranlagtes Ehepaar, haben 3 gemeinsame, leibliche Kinder:
    - 1. Kind: geboren 19031984, KG 2068 €, das ganze Jahr wohnhaft bei den Eltern, das ganze Jahr Student, Einkünfte über ca. 2500 € übers ganze Jahr angegeben
    - 2. Kind: geboern 05041991, KG 2068 €, das ganze Jahr wohnhaft bei den Eltern, das ganze Jahr Schülerin, ohne Einkünfte
    - 3. Kind: unter 18 KG 2140 €, das ganze Jahr wohnhaft bei den Eltern

    Bei diesen Angaben erscheint nach der Plausibilitätsprüfung immer folgender Abbruch-Hinweis:
    "Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

    Ich kann prüfen solange ich will (habe ich natürlich mehrfach gemacht!), es scheint keine Eingabe falsch oder vergessen worden zu sein.

    Zum Testen habe ich eine Anlage Kind nach der anderen aus der Steuererklärung gelöscht (erst 3., dann 2., dann 1.) - erst nach Löschen aller Anlagen Kind wurde die Steuer berechnet.
    Dann habe ich eine Sicherung zurückgespielt und nur das 1. Kind gelöscht (KG für das 3. Kind natürlich auf 2068 geändert) und die Steuer wurde ebenso berechnet.

    Dann habe ich die 1. Anlage Kind wieder manuell hinzugefügt, alle notwendigen Angaben gemacht, und die Fehlermeldung taucht wieder auf.

    Nun habe ich meinen Sohn ein Jahr jünger gemacht (er wurde 2009 25 Jahre alt, Kindergeld gab's trotzdem weil Ersatzdienst geleistet wurde): Resultat: die Steuerberechnung wird durchgeführt. Das scheitn also ein Problem des Programms zu sein, oder habe ich noch zusätzliche Angaben zu machen?

    Mir ist bewußt, dass ich die Steuererklärung trotzdem abschicken kann, möchte jedoch die Steuerberechnung nach Möglichkeit zur Kontrolle haben.

    Gruß, Egon.

    #2
    AW: Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

    Eintrag in Zeile 20 der 1. Anlage Kind ??

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      #3
      AW: Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

      Entschuldigen sie bitte, dass ich nicht auf ihre Frage antworte. Aber ich habe mich eben registriert und finde keine Möglichkeit, selbst eine Frage zu stellen. Könne Sie mir vielleicht mitteilen, was ich dafür tun muss?
      Übrigens ist meine Frage, was ich tun muss, um das Formular 2009 zu bekommen. Ich habe das Formular 2008 ausgefüllt und an das FA geschickt, aber nun weiß ich nicht weiter. Das Herunterladen der neuen Version, die Sie auch haben, ergibt keinen Sinn. Die wollen das immer nur wieder neu herunterladen.
      Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Grhina

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        #4
        AW: Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

        Hallo D3nk3r,

        danke für den Hinweis. Kaum füllt man das Feld 20 (Grundwehr-/Ersatzdienst von/bis) aus, verschwindet der Abbruchhinweis und funktioniert auch die Steuerberechnung.

        Danke.

        Gruß, Egon.

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          #5
          AW: Abbruchhinweis bei Kind das 2009 25 Jahre alt wurde

          Entschuldigen sie bitte, dass ich nicht auf ihre Frage antworte. Aber ich habe mich eben registriert und finde keine Möglichkeit, selbst eine Frage zu stellen. Könne Sie mir vielleicht mitteilen, was ich dafür tun muss? Übrigens ist meine Frage, was ich tun muss, um das Formular 2009 zu bekommen. Ich habe das Formular 2008 ausgefüllt und an das FA geschickt, aber nun weiß ich nicht weiter. Das Herunterladen der neuen Version, die Sie auch haben, ergibt keinen Sinn. Die wollen das immer nur wieder neu herunterladen.
          Neue Themen kann man erstellen, indem man auf die Startseite des Forums https://www.elster.de/anwenderforum/index.php geht, dort in das Unterforum, das zur Frage passt, was bei einer Frage zu ElsterFormular natürlich ElsterFormular ist (und nicht wie diverse Leute mit Leseschwäche in dem Forum zur Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung), und dort auf Neues Thema klickt. Beim Schreiben der Frage geht man so wie in jedem anderen Forum auch vor, dass man so relevante Informationen wie Name und Versionsnr. der verwendeten Software angibt.

          Ansonsten zur Frage:
          Die Erklärung für 2008 wurde ja wohl mit ElsterFormular 2008/2009 übermittelt. Für die Einkommensteuererklärung 2009 braucht man dann halt ElsterFormular 2009/2010. Da, wie in der FAQ zu lesen, (noch) kein Update zwischen den Hauptversionen möglich ist, macht ein Herunterladen der neuen Version statt keinen sogar sehr viel Sinn.

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