Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuernachzahlung+Steuervorauszahlung wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuernachzahlung+Steuervorauszahlung wo eintragen

    Hallo zusammen,

    ich hatte für letzes Jahr eine Steuernachzahlung und Steuervorauszahlung für Einkommensteuer und Kirchensteuer.
    Wo genau kann ich denn diese im Formular angeben, dass diese auch bei der Berechnung berücksichtigt werden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß
    Betty26
    Zuletzt geändert von Betty26; 27.03.2021, 15:18.

    #2
    Hallo,

    nirgends,
    geht aber mit Papier und Bleistift 8Subtraktion)
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      ich hatte für letzes Jahr eine Steuernachzahlung und Steuervorauszahlung für Einkommensteuer und Kirchensteuer.
      Natürlich kannst du die Kirchensteuerzahlungen eintragen, die gehören in die Anlage Sonderausgaben.

      Nur für eine zutreffende Steuerberechnung gibt es offiziell keine Erfassungsmöglichkeit in Mein ELSTER. ElsterFormular steht für 2020 nicht

      mehr zur Verfügung, da hast du das falsche Unterforum ausgewählt. Vorauszahlungen konnte man aber bei ElsterFormular auch nicht erfassen,

      bei kommerziellen Steuerprogrammen geht das.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nur für eine zutreffende Steuerberechnung gibt es offiziell keine Erfassungsmöglichkeit in Mein ELSTER
        Danach wurde aber hier konkret gefragt.

        Kommentar


          #5
          Danach wurde aber hier konkret gefragt.
          Ich hätte auch antworten können, dass sie die Vorauszahlungen einfach als Lohnsteuerabzug in der Anlage N mit Bruttoarbeitslohn 0,00

          erfassen kann, die Einträge aber vor der Übermittlung natürlich wieder löschen muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X