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Steuer aus Steuerklasse 6 zurückbekommen - wo eintragen

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    Steuer aus Steuerklasse 6 zurückbekommen - wo eintragen

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Ich habe einen Hauptarbeitgeber, Lohn wird ganz normal mit Steuerklasse 1 versteuert.
    Dazu zwei Nebenjobs, wo ich insgesamt aber nicht über 450,00€ bekomme. Beide Nebenjob-Arbeitgeber haben aber darauf bestanden, mich mit Steuerklasse 6 anzumelden, mit der Begründung sie wissen ja nicht, wieviel ich beim anderen Nebenjob verdiene. Man sagte mir, ich könne mir die zu viel bezahlte Steuer wenn ich tatsächlich nicht mehr als 450,00€ bekomme mit der Steuererklärung zurückholen. Nun sitze ich an meiner Steuererklärung - und das Programm erstattet mir die Steuer aber nicht zurück - im Gegenteil, ich muss noch Steuern drauf zahlen.
    Hat die Dame vom Personalbüro mir Müll erzählt? Bekomme ich die Steuer gar nicht zurück? Oder muss ich noch irgendwo etwas eintragen?
    Danke schon mal im Voraus.
    VG

    #2
    Hallo,

    wenn du einen Hauptarbeitgeber hast, kannst du nur 1 Job auf Minibasis haben.
    Bei StKl. 6 ergibt sich eine Nachzahlung in den meisten Fällen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      Man sagte mir, ich könne mir die zu viel bezahlte Steuer wenn ich tatsächlich nicht mehr als 450,00€ bekomme mit der Steuererklärung zurückholen.
      Ich wüsste nicht wie das gehen soll (im Sinne von: komplett zurückholen - im Gegenteil, eine Nachzahlung ist hier sogar recht wahrscheinlich).

      Du hast doch sicher von jedem Job eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese trägst du in die Anlage N ein, dazu dann Werbungskosten (insbesondere Fahrtkosten), fertig.

      Für die Zukunft solltest du versuchen, einen(!) der Nebenjobs auf einen richtigen Minijob umzustellen (pauschalversteuert). Der Arbeitgeber muss dabei nicht wissen, wie viel du anderswo verdienst, wichtig ist nur, dass du nur einen Minijob hast.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Hat die Dame vom Personalbüro mir Müll erzählt?
        Das ist gut möglich. Viele Lohnbuchhalter heben keine oder wenig Ahnung vom Steuerrecht. Allerdings dürfen AG Minijobs auf Steuerklasse abrechnen,

        dagegen kann man letztlich nichts machen. Nachträglich pauschal versteuern ist nicht möglich, warum beide auf Steuerklasse abgerechnet haben,

        ist allerdings auch nicht wirklich nachvollziehbar.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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