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Werbungskosten in Elternzeit absetzen durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?

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    Werbungskosten in Elternzeit absetzen durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?

    Hallo,
    folgender Sachverhalt:
    Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
    Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Beläuft sich auf rund 3000 Euro.

    Nach Eingabe aller Punkte beläuft sich meine Steuererstattung jedoch immer noch auf 0,00 Euro. Verstehe ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich mit meinen Ausgaben eigentlich über dem Werbungskostenpauschbetrag liege. Oder wird eine Verlustbilanz in dem Falle nicht angezeigt, weil ich keine Einkünfte hatte? Beim Durchforsten von Foren stieß ich dann auf die Möglichkeit des Verlustrücktrags / Verlustvortrags.

    Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
    Falls relevant: Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
    Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %. Ich bin Lehrerin, Steuerklasse 1.

    Dankbar für Hilfen einfach erklärt. :-)

    #2
    Jetzt hast du dich aber doch verwirren lassen, denn das Unterforum für ElsterFormular passt sicher nicht für die Erklärung 2020.

    Was steht denn in deiner Steuerberechnung unter Gesamtbetrag der Einkünfte für ein Wert ? Steuern kannst du für 2020 bei

    12 Monaten Elternzeit ja nicht erstattet bekommen, du hast doch auch keine Steuern bezahlt.

    Ein negativer Wert unter Gesamtbetrag der Einkünfte wird vom Finanzamt in das Vorjahr zurückgetragen, es sei denn, du beantragst etwas anderes.

    Wie das technisch geht, steht bereits in dem anderen Thread.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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