Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Beläuft sich auf rund 3000 Euro.
Nach Eingabe aller Punkte beläuft sich meine Steuererstattung jedoch immer noch auf 0,00 Euro. Verstehe ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich mit meinen Ausgaben eigentlich über dem Werbungskostenpauschbetrag liege. Oder wird eine Verlustbilanz in dem Falle nicht angezeigt, weil ich keine Einkünfte hatte? Beim Durchforsten von Foren stieß ich dann auf die Möglichkeit des Verlustrücktrags / Verlustvortrags.
Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
Falls relevant: Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %. Ich bin Lehrerin, Steuerklasse 1.
Dankbar für Hilfen einfach erklärt. :-)
folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Beläuft sich auf rund 3000 Euro.
Nach Eingabe aller Punkte beläuft sich meine Steuererstattung jedoch immer noch auf 0,00 Euro. Verstehe ich nicht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich mit meinen Ausgaben eigentlich über dem Werbungskostenpauschbetrag liege. Oder wird eine Verlustbilanz in dem Falle nicht angezeigt, weil ich keine Einkünfte hatte? Beim Durchforsten von Foren stieß ich dann auf die Möglichkeit des Verlustrücktrags / Verlustvortrags.
Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
Falls relevant: Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %. Ich bin Lehrerin, Steuerklasse 1.
Dankbar für Hilfen einfach erklärt. :-)
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